Lausitzer Rundschau: Hermann Graf von Pückler droht IBA mit Namensentzug Nicht bedrohlich
Cottbus (ots)
Hermann Graf von Pückler hat sich weit vorgewagt: Wenn in der Lausitz weitere Tagebaue aufgeschlossen werden, will er der Internationalen Bauausstellung (IBA) Fürst-Pückler-Land möglicherweise die Rechte an dem Namen Pückler entziehen. Verbunden mit dieser Drohung ist eine Kritik an der bisher von der IBA, aber auch von der LMBV und von Vattenfall geleisteten angeblich katastrophalen Rekultivierungsarbeit in der Bergbaufolgelandschaft. Pückler schätzt dabei mehrere Dinge offensichtlich falsch ein. Zum einen die Leistung der Landschaftssanierer und -gestalter. Ihre bisherige Arbeit kann so schlecht nicht sein, wenn sie weltweit Beachtung findet und in der Lausitz erprobte Verfahren für die Rekultivierung das Zeug für Exportschlager haben. Zig tausende Besucher an den 25 IBA-Projekten - seien es die IBA-Terrassen in Großräschen, sei es die F 60-Förderbrücke oder die Slawenburg in Raddusch - zeugen ebenfalls von Attraktivität. Die Bergbaufolge-Landschaft insgesamt ist gestalterisch im Übergang begriffen. Von daher kann sie noch nicht vollendet aussehen. Jetzt schon abschließend zu urteilen, ist verfehlt und zwangsläufig abwertend. Schließlich die Bedeutung des Namens Pückler für diese neue Landschaft. Deutschlandweit - und darüber hinaus - vermarktet sie sich als Seenland, nicht als Pückler-Land. Und dieser erste Begriff ist auch der weitaus passendere mit Blick auf die zehn künftig schiffbar miteinander verbundenen Seen. Auf ihnen werden vor allem Wassertouristen unterwegs sein, die an den Ufern Anlegestellen und gute gastronomische Angebote erwarten. Pückler-Begeisterte, die gestaltete Landschaftsbilder an sich vorüberziehen lassen wollen, dürften eher die Ausnahme bilden und sie kommen im Muskauer oder Branitzer Park auch viel eher auf ihre Kosten. Warum mit klassischen Landschaftsparks von höchster Geltung konkurrieren wollen? All das berücksichtigt, erscheint Pücklers Drohung so bedrohlich nicht mehr. Zumal juristisch fragwürdig ist, ob die Familie Pückler einen patentrechtlich für einen bestimmten Zweck geschützten Namen so einfach wieder kassieren kann.
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