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Mitteldeutsche Zeitung: zu Bahnstreik

Halle (ots)

Das Urteil war zu erwarten. Wie soll man einer
Gewerkschaft verbieten, bei einem Streik wirtschaftlichen Schaden 
anzurichten, ohne deren verfassungsmäßig verbrieftes Streikrecht über
die Maßen einzuschränken? Hätten die Richter an dem bizarren 
vorinstanzlichen Urteil des Chemnitzer Arbeitsgerichts festgehalten, 
dann hätte spätestens das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe den 
Lokführern zu ihrem Recht verholfen. Die GdL wird es sich jetzt nicht
mehr nehmen lassen, ab Anfang kommender Woche auch den Güterverkehr 
zu bestreiken. Eine andere Frage indes ist, ob die absehbare 
Verschärfung der Gangart an der Streikfront Bahn und GdL einer 
Verhandlungslösung näher bringt. Wohl kaum.

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