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Mitteldeutsche Zeitung: zu Wahlrecht

Halle (ots)

Der Bürger muss sicher sein, dass er wählt, was er wählt. Wie der Bundestag, diesem Grundsatz nun Rechnung trägt, hat das Gericht der Politik überlassen. Ein neues Wahlrecht muss mindestens fünf Monate vor der nächsten Bundestagswahl im Gesetzblatt stehen, damit diese ordnungsgemäß abgehalten werden kann. Die Koalition wäre gut beraten, diesmal zu dem bewährten Grundsatz zurück zu kehren, Wahlrechtsänderungen einvernehmlich mit der Opposition zu verabschieden.

Pressekontakt:

Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200

Original-Content von: Mitteldeutsche Zeitung, übermittelt durch news aktuell

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