Mitteldeutsche Zeitung: zur Majestätsbeleidigung
Halle (ots)
Jetzt hat sich Hans-Hugo Klein (CDU), vormals Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, zu Wort gemeldet und für § 103 Strafgesetzbuch ein gutes Wort eingelegt. Seine Abschaffung würde "die durch eine Beleidigung ausländischer Amtsträger bewirkte Schädigung der Beziehungen Deutschlands zu dem betreffenden Staat schutzlos stellen". Mit dieser Begründung knüpft der Verfassungsjurist an das vordemokratische Rechtsverständnis an, das die Grundlage der "Majestätsbeleidigung" bildet. Wenn sich ein ausländischer Staatschef durch Äußerung eines deutschen Journalisten oder Künstlers beleidigt fühlt und damit die Eintrübung der Beziehungen zu Deutschland begründet, zeigt er damit, dass er die Bedeutung von Meinungs- und Kunstfreiheit nicht verstanden hat: Der deutsche Staat ist nicht für die Ansichten seiner Bürger verantwortlich.
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