Mitteldeutsche Zeitung: Sachsen-Anhalt/Politik Tiefstand bei Organspenden: Experte kritisiert Verhältnisse an Kliniken
Halle (ots)
Hans Lilie, Vorsitzender der Ständigen Kommission Organtransplantation der Deutschen Ärztekammer, stellt sich nicht hinter die Forderungen nach einer Widerspruchslösung bei der Organspende. "Meiner Meinung nach ist es zweitrangig, ob wir eine Entscheidungs-, Zustimmungs- oder eine Widerspruchslösung haben", sagte er der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung (Mittwoch-Ausgabe) . "Was nützt eine Widerspruchslösung, wenn auf den Intensivstationen der Gedanke der Organspende gar nicht entwickelt werden kann, wenn einfach die Zeit fehlt", fügte er hinzu. Zwar sei es richtig, dass in Ländern, in denen die Widerspruchslösung gelte, die Zahl der Spender höher sei als in Deutschland. Das sei aber nicht allein entscheidend. "Denn in diesen Ländern ist traditionell die Aufmerksamkeit für die Organspende höher. Dort wird diesem Thema im Klinikalltag mehr Zeit eingeräumt. Und auch die Strukturen sind darauf ausgerichtet." Außerdem, bei genauerer Betrachtung praktizierten diese Länder eigentlich die Zustimmungslösung. Denn es ist ja praktisch unvorstellbar, dass ein Arzt den Angehörigen nach einem womöglich schockierenden Todesfall sagt: Jetzt gehen wir in den OP und entnehmen ihrem Verstorbenen die Organe, weil kein Widerspruch vorliegt." Er werde auch bei einer Widerspruchslösung nicht gegen ihren Willen handeln. "Insofern ist es nicht entscheidend, ob wir eine Widerspruchs- oder Zustimmungslösung praktizieren. Entscheidend sind meines Erachtens ausreichend Zeit für das Engagement der Ärzte und Pflegenden auf den Intensivstationen und die notwendigen strukturellen Anpassungen." Im vergangenen Jahr hatte die deutschlandweite Zahl der Organspender mit 797 den tiefsten Stand seit 20 Jahren erreicht. Seitdem wird von Ärzten und Politikern der Ruf nach einer Widerspruchslösung lauter. Dabei kommt als Organspender in Frage, wer zu Lebzeiten einer Organentnahme nicht ausdrücklich widersprochen hat. In Deutschland gilt die Entscheidungslösung, nach der die Organentnahme nur zulässig ist, wenn eine Zustimmung vorliegt.
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