Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.
Haushaltsentwurf 2025
Haushaltsentwurf 2025
BEE warnt vor Experimenten: Erneuerbare müssen Fortschrittsmotor bleiben
Berlin, 05.07.2024: Die Bundesregierung hat heute ihre Beratungen zum Haushalt 2025 abgeschlossen und den Entwurf vorgestellt. BEE-Präsidentin Simone Peter begrüßt das grundsätzliche Bekenntnis für Erneuerbare Energien, warnt aber vor neuen Risiken und Investitionshemmnissen:
„Mit dem Haushaltsentwurf bekundet die Bundesregierung den klaren Willen, die Bedeutung der Erneuerbaren für die Energie- und Versorgungssicherheit sowie für die Einhaltung der Klimaziele weiter zu stärken. Hierfür sind einige Wegmarken gesetzt, aber es drohen auch unbekannte Wegweiser, die für neue Unsicherheit und Investitionshemmnisse sorgen können. Die Branche warnt vor Experimenten in einem für den Zukunftsstandort wichtigen Wachstumsbereich.
Flexibilität ist als neue Leitwährung im Strommarkt erkannt. Flexible Kraftwerke wie Batteriespeicher, Bioenergieanlagen und Wasserkraftwerke erhalten eine neue Bedeutung als dezentrales steuerbares Back-up zu Wind und Sonne. Das ist sehr zu begrüßen, muss nun aber auch beherzt umgesetzt werden. Wir können es uns nicht leisten, diese saubere und heimische gesicherte Leistung zu verlieren. Die überzeichneten Biomasse-Ausschreibungen mahnen. Durch die technologieneutrale Ausgestaltung des geplanten Kapazitätsmechanismus muss zudem ein Level-Playing-Field für diese Technologien sichergestellt werden.
Es ist richtig, die finanzielle Absicherung der Erneuerbaren über das EEG zu reformieren. Vor einem harten Instrumentenwechsel hat der BEE allerdings immer gewarnt, die Marktprämie hat sich etabliert. Das Experiment eines radikalen Wechsels hin zu Investitionskostenzuschüssen birgt die Gefahr der Marktverunsicherung und Investitionszurückhaltung, die in Zeiten ehrgeiziger Ausbauziele diese massiv gefährden können. Wir plädieren deshalb für die Beibehaltung der bewährten Fördersystematik (Cent/kWh statt Euro/installierte Leistung) und schlagen die Umstellung auf eine Mengenabsicherung statt der bisherigen Zeitförderung im EEG vor.
Die angestrebte Absenkung der Direktvermarktungsschwelle von derzeit 100 kW in drei Jahresschritten auf 25 kW birgt die Herausforderung, dass Prozesse zwischen Netzbetreibern und Direktvermarktern derzeit nicht massentauglich sind. Bei derart kleinen Leistungsklassen stehen nur geringe handelbare Strommengen und damit geringe Erträge einem hohen Aufwand gegenüber. Aktuell finden sich kaum Direktvermarkter, die Kleinstmengen vermarkten wollen. Die Regierung hat erkannt, dass Prozesse massentauglich gemacht werden müssen (bis 1.1.2026), man muss diese aber zuerst herstellen und ggf. dann die DV-Schwelle absenken. Andernfalls besteht ein hohes Risiko, dass die erfreuliche Nachfrageentwicklung z.B. bei PV-Anlagen auf kleinen Gewerbedächern ausgebremst wird.
Ein fatales Zeichen ist auch der geplante Wegfall der Absicherung bei negativen Preisen für Neuanlagen ab dem 01. Januar 2025. Eine Senkung von 400 kW auf unter 100 kW zum 1.1.2025 ist zu kurzfristig und greift in bereits laufende Projektplanungen ein. Den Schirm ausgerechnet bei Regenwetter einklappen, widerspricht der Logik des EEG sowie dem im Haushaltsentwurf genannten Ziel, die Absicherung von Erneuerbaren Energien erst dann abzuschaffen, wenn der Strommarkt ausreichend flexibel ist und genügend Speicher zur Verfügung stehen.
Auch bei der Stromsteuer hätten wir uns eine Ausweitung auf alle Verbraucher gewünscht, um die Sektorenkopplung schneller voranzubringen. Wärmepumpen und E-Autos würden so an Attraktivität gewinnen und auch insgesamt würde für Entlastung beim Strompreis gesorgt.
Gut ist, dass die Bundesregierung gleichzeitig den Netz- und Speicherausbau vorantreiben und auch den Hochlauf der Grünen Wasserstoffwirtschaft starten will. Nur wenn diese Elemente gemeinsam und gleichzeitig umgesetzt werden, wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien sicher voranschreiten. Die Aufforderung an die Bundesnetzagentur, die Kostenbelastung von Speichern weiterzuentwickeln, greift jedoch zu kurz. Batteriespeicher müssen dringend und dauerhaft rechtssicher von Netzentgelten und Baukostenzuschüssen befreit werden, und zwar nicht nur Stand-Alone-Speicher, sondern auch Speicher in Prosumer-Anwendungen.
Die Fördermittel für die Wärmewende (BEG und BEW) sollen auch für das kommende Jahr sichergestellt werden. Gerade im Wärmebereich braucht es aber klare Zusagen über mehrere Jahre, um für Unternehmen, Kommunen und Verbraucher*innen Planungssicherheit zu gewährleisten und die Klima- und Erneuerbaren Ausbauziele im Wärmebereich zu erreichen. Wir fordern den Gesetzgeber auf, nun alle Schritte zu unternehmen, um dauerhaft Planungs- und Investitionssicherheit für Erneuerbare in allen Sektoren zu schaffen. Nur so sichern wir den Standort nachhaltig und resilient.“
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