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Studie für EU: Energiewirtschaft "unbundelt" schneller als verlangt
München (ots)
Nach nur drei Monaten seit Inkrafttreten des neuen Energiewirtschaftsgesetzes ist das Unbundling in der deutschen Strom-und Gaswirtschaft schon weit fortgeschritten. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung der internationalen Sozietät Nörr Stiefenhofer Lutz im Auftrag der Europäischen Kommission, Generaldirektion Verkehr und Energie.
Die Kommission wollte wissen, welche Fortschritte die Trennung der wettbewerblichen Elemente der Strom- und Gasversorgung (Energieerzeugung und Energieverkauf) vom monopolistischen Element Energietransport und Energieverteilung in den einzelnen europäischen Ländern gemacht hat.
Ergebnis der Studie von Nörr Stiefenhofer Lutz ist im Wesentlichen, dass der deutsche Gesetzgeber die europäischen Vorgaben zum Unbundling exakt umgesetzt hat, teilweise auch deutlich über die europäischen Anforderungen hinausgegangen ist. "Darüber hinaus zeigt eine stichprobenhafte Untersuchung von insgesamt acht großen Übertragungs- und Verteilnetzbetreibern bei Strom und Gas in Deutschland, dass die Energieversorgungsunternehmen das Unbundling sehr ernst nehmen", sagt Dr. Wolfgang Kässer, der für die Studie verantwortliche Partner bei Nörr Stiefenhofer Lutz. Überwiegend seien die Voraussetzungen für das Unbundling in organisatorischer, personeller und bilanzieller Hinsicht bereits geschaffen. Die Ausgliederung des Netzbetriebes in rechtlich selbständige Gesellschaften, für die Brüssel den Termin 01. Juli 2007 bestimmt hat, sei in erstaunlich vielen Fällen bereits erfolgt. "Der Rest sollte kurzfristig folgen, so dass der Termin Mitte 2007 deutlich unterschritten werden dürfte", so Kässer weiter.
Wesentlicher Grund für diese schnelle und vorzeitige Umstrukturierung der Unternehmen dürfte sein, dass die Energiewirtschaft das Unbundling weniger als kostentreibende Last, sondern vielmehr als Chance begreift. "Erst ein sauberes Unbundling nimmt der Energiewirtschaft das Image des Monopolisten", meint Kässer. Als Folge des Unbundling wird sich der Strom- und Gaspreis ausschließlich im Wettbewerb bilden, während das natürliche Monopol Netz staatlicherseits reguliert und der Preise für die Netznutzung, das heißt die Durchleitung, vom staatlichen Regulator genehmigt werden muss.
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