Neue OZ: Kommentar zu Prozesse
Kunst
Urteile
Osnabrück (ots)
Was dient der Kunst?
Für seine Fettecken-Aktion suchte Beuys die größtmögliche Öffentlichkeit: das ZDF. Was die TV-Kameras damals aufzeichneten, ist verloren. Was Fotografen ablichteten, ist noch da, darf aber nicht gezeigt werden. Das Urteil im Streit um die Performance-Bilder verblüfft in der Neuauflage genauso wie das der Vorinstanz. Ob es der Absicht des Künstlers entspricht, ist fraglich.
Natürlich ist auch Kultur im öffentlichen Raum urheberrechtlich geschützt. Das Werk des Verpackers Christo wäre nicht möglich, wenn er es nicht mit dem Verkauf von Fotos finanzieren könnte. Bezeichnenderweise argumentieren nun aber beide Seiten, Beuys-Witwe und Beuys-Museum, mit dem Interesse der Kunst. Für die wäre aber vor allem eines wichtig: eine Trennung zwischen Vermarktung und Dokumentation. Wenn Fotografen die Kunst aus Rechtsunsicherheit bald völlig meiden, ist keinem gedient.
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