Neue OZ: Kommentar zu Unternehmen
Schlecker
Durchsuchungen
Ihr Platz
Osnabrück (ots)
Es gilt die Unschuldsvermutung
Der Umfang der Razzia in Geschäftsräumen von Schlecker und Ihr Platz sowie in Privatwohnungen deutet darauf hin, dass die Staatsanwälte Gesetzesverstöße eklatanten Ausmaßes für möglich halten. Der Rechtsstaat, die Schlecker-Gläubiger, die ehemaligen Mitarbeiter, Geschäftspartner und Kunden des Unternehmens haben Anspruch auf die Wahrheit. Deshalb ist es gut, dass die Ermittler ihrem Anfangsverdacht konsequent nachgehen.
Dennoch gilt für Anton Schlecker und alle anderen, gegen die jetzt ermittelt wird, die Unschuldsvermutung. Sie dürfen keinen weiteren Gesichtsverlust erleiden, solange sie keines Gesetzesverstoßes überführt und verurteilt sind. Mindestens ebenso wichtig ist: Die insolvente, aber bei ihren Kunden nach wie vor in hohem Ansehen stehende Drogeriekette Ihr Platz darf im öffentlichen Bild keinen zusätzlichen Schaden nehmen. Auch dann nicht, wenn ein Teil des Filialnetzes von Rossmann übernommen und umgeflaggt wird, andere Teile möglicherweise von weiteren Investoren. Das gebietet der Respekt vor den Beschäftigten. Auf einen Neustart, ganz gleich unter welcher Marke, darf kein Schatten der Vergangenheit fallen. Weisen die Ermittler aber nach, dass Anton Schlecker oder andere Gesetze gebrochen haben, müssen gleichwohl alle Namen und Fakten auf den Tisch. Das wiederum gebietet der Respekt vor dem Souverän, den Menschen in diesem Land.
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