NOZ: Städte-und Gemeindebund gegen pauschales Böller-Verbot
Osnabrück (ots)
Städte-und Gemeindebund gegen pauschales Böller-Verbot
"Überzeugungsarbeit bei den Bürgern ist gefragt" - Landsberg: Verkehr ist der Haupt-Luftverschmutzer
Osnabrück. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat sich gegen ein Pauschalverbot für private Silvesterfeuerwerke ausgesprochen. "Neujahrs-Böller sind ein Ausdruck von Lebensfreude und sollten daher nicht generell untersagt werden", sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der "Neuen Osnabrücker Zeitung" mit Blick auf aktuelle Vorstöße der Deutschen Umwelthilfe . "Allein durch Verbote und gesetzliche Einschränkungen wird man nicht weiterkommen", meinte Landsberg. Es gehe darum, die Bevölkerung zu überzeugen und für einen verantwortungsvollen Umgang mit Böllern und Feuerwerkskörpern zu werben
Allerdings achteten die Kommunen zu Recht darauf, dass in der Silvesternacht, aber auch bei anderen festlichen Gelegenheiten "Böllern nicht grenzenlos geschieht" , erklärte der Hauptgeschäftsführer. Beschränkungen seien notwendig zum Beispiel in der Nähe von Senioren- und Kinderheimen, Tierheimen oder auch aus Gründen des Brandschutzes. In Innenstädten mit alter Bausubstanz und Fachwerkhäusern sei auch ein komplettes Feuerwerksverbot sinnvoll und werde bereits vollzogen. Dies gelte auch für Straßen und Plätze, auf denen sich anlassbezogen größere Menschenmengen versammeln, zum Beispiel bei Konzerten, Straßenfesten oder Kundgebungen.
Mit Blick auf die Luftverschmutzung gab Landsberg zu bedenken, dass nicht Böller und Feuerwerk, sondern der Verkehr immer noch einer der Hauptverursacher von Emissionen in den Kommunen sei. "Im Jahr 2018 verursachte der Verkehr annähernd 40 Prozent der Emissionen von Stickstoffoxiden in der Luft", hob er hervor." Nicht pauschale Böllerverbote seien daher bei der Verbesserung der Luftqualität hilfreich, sondern zügige Investitionen in den öffentlichen Nahverkehr, in den Bau von Radwegen und in die Digitalisierung der Verkehrssysteme. Bund und Länder seien hier gefordert.
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