Kernforderung der Familienunternehmen erfüllt - Bedauern über Ablehnung der Verfassungsbeschwerde
München (ots)
Die deutschen Familienunternehmen sehen in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ihre Forderung erfüllt, die Rechte des Parlaments bei der Bewältigung der Euro-Krise zu stärken. Bedauert wird, dass das oberste Gericht den Euro-Rettungsschirm und die Griechenland-Hilfen gebilligt und damit die Verfassungsbeschwerde abgelehnt hat. Entscheidend sei jedoch, dass Karlsruhe erstmals eindeutig dem Bundestag, also dem Parlament, die alleinige Verantwortung für die Vergabe weiterer Hilfen zugewiesen habe, so der Vorstand der Stiftung Familienunternehmen, Brun-Hagen Hennerkes. Damit sei festgeschrieben, dass das Parlament keine Kompetenzen abgeben müsse, die es später nicht wieder zurückgewinnen könne. Hennerkes: "Die Verantwortung für die Bewältigung der Euro-Krise liegt nun wieder bei den gewählten Vertretern des Volkes, weil einzig nur diese gegenüber den Bürgern Verantwortung tragen."
Aus Sorge vor den nicht abwägbaren Risiken, die die Euro-Rettungsschirm-Politik der Bundesregierung für den Haushalt Deutschlands bedeutet, hatten die Familienunternehmen in ihrer "Berliner Erklärung zur EURO-Krise" bereits im Mai an die Verantwortung des Parlaments appelliert. Die Währungsunion müsse auf eine neue Grundlage gestellt werden, Austritt und Ausschluss müssten möglich werden, hieß es damals. Die nationalen Parlamente müssten in Fragen der Euro-Politik ihre Befugnisse in stärkerem Umfang als bisher ausschöpfen.
Karlsruhe habe diesen Forderungen voll entsprochen, erklärte Hennerkes. Die bisherigen Finanzhilfen seien nach Meinung vieler Kritiker verfassungswidrig gewesen. Künftige Finanzhilfen seien, so zitiert er das Gericht, an die Vorgabe gekoppelt, dass der Haushaltsausschuss jedem Schritt zustimmen müsse. Das Gericht habe auch festgelegt, dass es künftig keinen Automatismus für Zahlungen geben dürfe, der die Rechte der Abgeordneten aushebelt. Die Hilfspakete seien klar zu definieren und den Parlamentariern die Möglichkeit zur Kontrolle und zum Ausstieg zu geben.
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