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Neue Westfälische (Bielefeld): Reform der Sicherungsverwahrung Überfällig HUBERTUS GÄRTNER

Bielefeld (ots)

Wenn die Rede auf gefährliche Straftäter kommt, dann besteht in der Gesellschaft Einigkeit. Personen, die eine dauerhafte Gefahr für Leib und Leben anderer darstellen, gehören in Sicherungsverwahrung und damit ins Gefängnis gesperrt. Wenn die Täter psychisch krank sind, müssen sie im sogenannten Maßregelvollzug in einer geschlossenen Klinik untergebracht werden. Eigentlich ist das Prinzip richtig und einleuchtend. Aber in der jüngeren Vergangenheit sorgten in Deutschland immer wieder Fälle für Schlagzeilen, in denen hochgefährliche Mörder oder Sexualstraftäter nach richterlichen Entscheidungen auf freien Fuß gesetzt wurden, weil es gegen sie keine Handhabe mehr gab. Dann erfolgte stets ein Aufschrei in der Bevölkerung. Das ist verständlich. In einem Rechtsstaat gibt es aber auch das Recht auf Resozialisierung. Wenn jemand seine Strafe verbüßt hat oder wenn er als geheilt gilt, dann darf er nicht weiter verfolgt und an den Pranger gestellt werden. Dieser Aspekt drohte bei der Debatte, die teils hysterische Züge annahm, manchmal in Vergessenheit zu geraten. Die brisante Entwicklung beim Umgang mit gefährlichen Straftätern hat der Gesetzgeber aber zum Teil selbst verschuldet. Seine Regelungen zur sogenannten nachträglichen Sicherungsverwahrung waren unausgegoren, teilweise widersprüchlich und nicht bis zu Ende gedacht. Deshalb kassierte die Bundesrepublik auch eine Ohrfeige von dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Sollten in Kürze 70 gefährliche Täter freigelassen werden, ist es nur ein schwacher Trost, wenn sie sie mit einer elektronischen Fußfessel überwacht werden. Dass die Bundesregierung sich nun auf eine Reform der Sicherungsverwahrung geeinigt hat, war überfällig. Nur so kann es in Zukunft die notwendige Klarheit und Konsequenz geben.

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