Neue Westfälische (Bielefeld): Sterbehilfe In höchster Not Carsten Heil
Bielefeld (ots)
Die Würde des Menschen ist unantastbar. So steht es in Artikel 1 unseres Grundgesetzes. Der kann als Fundament unseres freiheitlich demokratischen Rechtsstaates verstanden werden. Es ist keine zeitliche Begrenzung vorgesehen. Also: Die Würde des Menschen endet nicht, weil bestimmte Bedingungen oder Situationen eingetreten sind. Wer aber bestimmt, was für den einzelnen Menschen würdig ist? Die Mehrheit sagte vermutlich: der Mensch selbst, für sich allein. Kein Beamter, kein Jurist, kein Theologe und auch kein Arzt kann darüber befinden, was ich persönlich für mich allein als Würde empfinde und begreife. Deshalb muss mir als Mensch das Recht zugestanden werden, in höchster Not mein Leben als Mensch zu beenden. Und mir - sollte ich dazu allein nicht mehr in der Lage sein - helfen zu lassen. Auch als Christ kann ich so argumentieren. Wenn Gott mir mein Leben geschenkt hat, mitsamt meinem freien Willen und meiner Würde, billigt er mir auch zu, es zu beenden. Damit kein Missverständnis entsteht: Es geht nicht darum, dem Suizid das Wort zu reden. Es geht um die extrem schwere Situation bei auswegloser Krankheit, den quälenden Tod vor Augen, seinem Leben ein Ende zu setzen und dabei Unterstützung zu erhalten. Um die juristische Einschätzung und die strafrechtlichen Folgen dieser Unterstützung geht es im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Nicht immer kann Palliativmedizin im allerletzten Lebensabschnitt wirklich lindernd eingreifen. Bei allen Fortschritten in diesem Bereich. Es ist eine extrem schwierige Situation. Niemand kann sie ermessen, der sie nicht zumindest als naher Beobachter erlebt hat. Entsprechend ist es richtig, dass der Gesetzgeber verboten hat, Geschäfte rund um die Sterbehilfe zu machen. Es dürfen kein Druck und auch keine indirekte Erwartungshaltung im Raum stehen. Deshalb ist die Zurückhaltung Sterbehilfe straffrei zu stellen, nachvollziehbar. Aber: Die Würde des Menschen heißt auch, dass er in Würde sterben darf und kann. Dazu bedarf es in manchen Fällen Hilfe. Und die muss straffrei bleiben. In höchster Not.
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