Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)

VKU begrüßt Entwurf für ein neues "Grundgesetz" der Energiewirtschaft
Ausnahmen beim Unbundling dürfen nicht verwässert werden

26.02.2004 – 16:14

Berlin (ots)

Grundsätzlich positiv bewertet der Verband
kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) den vom Bundesministerium für
Wirtschaft und Arbeit vorgelegten Entwurf zur Novellierung des
Energiewirtschaftsgesetzes. "Wir begrüßen vor allem, dass unser
Ansatz einer normierenden Regulierung aufgegriffen wurde und die
wesentlichen Regulierungsbedingungen im Gesetz bzw. in
Rechtsverordnungen festgelegt werden sollen", so die erste
Einschätzung von VKU-Präsident Gerhard Widder. Eine zentrale
Forderung des VKU, insbesondere die Methoden für den Netzzugang und
für die Entgeltkalkulation gesetzlich zu regeln, werde damit erfüllt.
Gleiches gelte für die Kostenorientierung bei der Ermittlung der
Netzentgelte. Nur so bekämen alle Marktpartner die notwendige
Rechtssicherheit über die zukünftigen Vertrags- und
Zugangsbedingungen. Das umfangreiche Paragraphenwerk, das einem neuen
"Grundgesetz" der Energiewirtschaft gleich komme, würde auch der
VKU-Forderung nach einer gleichrangigen Beachtung aller
energiewirtschaftlichen Ziele, insbesondere der
Versorgungssicherheit, nachkommen. "Durch die Regulierungspraxis muss
die Sicherheit der Netze gewährleistet und auch zukünftig
ausreichende Investitionen in die Netzinfrastruktur und den
Netzausbau ermöglicht werden", so Widder.
Problematisch blieben nach wie vor die von der EU vorgegebenen
Unbundling(Entflechtungs-)Vorschriften, wonach der Netzbetrieb
buchhalterisch und organisatorisch (bis zum 01.07.2004) sowie
gesellschaftsrechtlich (bis zum 01.07.2007) von Vertrieb und
Erzeugung zu trennen ist. Positiv wertet der VKU die im Gesetzentwurf
verankerte Regelung, kleinere und mittlere EVU mit weniger als
100.000 angeschlossenen Kunden von dem Entflechtungsgebot
auszunehmen. Der VKU werde sich weiter dafür einsetzen, dass diese
Ausnahmeregelung nicht dadurch wieder ausgehöhlt werde, dass bei
Konzernbeteiligungen der Begriff des "bestimmenden Einflusses" zu
weit ausgelegt werde. Andernfalls würden möglicherweise bis zu 300
gerade auch kleinere EVU mit Beteiligungen Dritter zum
gesellschaftsrechtlichen Unbundling verpflichtet werden, ohne dass
auf der Beteiligungsseite der Mehraufwand durch entsprechende
Synergien ausgeglichen werden könnte.
Seinen Ansatz für eine föderal organisierte Regulierung sieht der
VKU durch den Gesetzentwurf grundsätzlich bestätigt. Nach dem Entwurf
sollen neben der Bundes-Regulierungsbehörde die zuständigen
Länderbehörden, angesichts ihrer spezifischen Erfahrungen im Rahmen
der Preisaufsicht, die Prüfung der allgemeinen Preise des
Grundversorgers zugewiesen bekommen.
Rückfragen an: 
Wolfgang Prangenberg - Pressesprecher 
Tel.: 0221/3770-206 oder 0151/12500005

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