NRW-Gesundheitsministerin Steffens: Exklusivverträge bei Grippe-Impfstoffen überprüfen
Hamburg (ots)
Angesichts des Mangels an Grippeimpfstoff in Hamburg und Schleswig-Holstein fordert die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Bündnis 90 / Die Grünen), dass exklusive Rabattverträge mit den Herstellern von Impfstoffen überprüft werden müssen. Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium ist die zuständige Aufsichtsbehörde der AOK Nordwest. Die Versorgungssicherheit müsse immer an erster Stelle stehen, sagte die Ministerin im Interview mit dem NDR Politikmagazin "Panorama 3": "Es ist wichtig, dass man bei den Rabattverträgen in Zukunft darauf schaut: Wie groß sind die Einheiten an Impfdosen, die ich ausschreibe, über die ich mit einem einzelnen Hersteller einen Vertrag abschließe? Bei einer Monopolstellung bin ich sehr viel abhängiger, wenn es Lieferengpässe gibt. Wenn ich kleinere Einheiten als Rabattverträge abschließe, bin ich in der Kompensation flexibler an der Stelle. Ist das bei sensiblen Präparaten wie Impfstoffen nicht möglich, dann muss man die Konsequenz ziehen und sagen: Dann geht ein Rabattvertrag eben nicht."
Aktuell war die AOK Nordwest in die Kritik geraten, weil sie federführend für die gesetzlichen Krankenkassen erstmals einen exklusiven Rabattvertrag mit dem Pharmakonzern Novartis über den Grippeimpfstoff Begripal ausgehandelt hatte. Als einziger Lieferant sollte der Pharmariese Hamburg, Schleswig-Holstein und Bayern damit versorgen. Damit wollte man Geld sparen. Doch Novartis konnte nicht liefern, so dass es zu einem massiven Engpass an Grippeimpfstoff kam. Obwohl die Impfsaison bereits begonnen hat, fehlen allein in den Arztpraxen in Hamburg und Schleswig-Holstein mindestens 300.000 Dosen. Zwar hat die AOK Nordwest den Vertrag mit Novartis mittlerweile einseitig ausgesetzt und nun auch andere Impfstoffe zugelassen, doch diese sind jetzt kaum verfügbar, weil die anderen Hersteller nicht kurzfristig produzieren können. Auch das ist eine Folge der Exklusivverträge. Gesundheitsministerin Steffens: "Es geht nicht darum, Rabattverträge generell in Frage zu stellen. Doch wer Wettbewerb in dieser Form will, der muss dann auch damit rechnen, dass es solche Konsequenzen geben kann, wie wir sie jetzt beobachten. Dann muss sich auch der Bundesgesetzgeber fragen, ob er das in der Form will."
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