Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Thema Studiengebühren
Bielefeld (ots)
Nun haben wir's höchstrichterlich: Die Studiengebühren verstoßen nicht gegen den verfassungsrechtlich garantierten Grundsatz der freien Berufs- und Studienwahl. Die Leipziger Bundesverwaltungsrichter haben sich ihre Entscheidung nicht leicht gemacht und erst nach stundenlanger interner Beratung die vorinstanzlichen Urteile aus Minden und Münster bestätigt. Das Urteil ist bitter vor allem für Studierende aus einkommensschwächeren Familien. Wer von zu Hause kaum unterstützt werden kann, muss während des Semesters jobben und verlängert dadurch möglicherweise sein Studium. Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Einführung der Studiengebühren allerdings durch ein System günstiger Studentenkredite abgefedert, das niemanden aus finanziellen Gründen von einem Hochschulstudium ausschließt. Mit maximal 10 000 Euro Schulden aus Bafög-Unterstützung und Semesterbeiträgen lässt es sich nach dem Examen leben - wenn der Wechsel auf einen gut dotierten Arbeitsplatz gelingt. Verbesserungsbedürftig bleibt die Verwendung der von den Hochschulen nach Gusto bis zur Höchstgrenze von 1000 Euro im Jahr eingetriebenen Studienbeiträge. Sie sollen eigentlich dafür verwendet werden, die Studienbedingungen nachhaltig zu verbessern. Gut zwei Jahre nach der Einführung der Gebühren können die meisten NRW-Unis aber im Kampf gegen die Überfüllung kaum Erfolge vermelden.
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