Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur rechtlichen Vaterschaft
Bielefeld (ots)
Umgang ja, eine garantierte rechtliche Vaterschaft nein: Aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ergibt sich eine weitere dicke Hausaufgabe für den deutschen Gesetzgeber. Und die dreht sich vor allem um den Begriff »Vater«. Ist im Gesetz von eben jenem die Rede, ist damit der rechtliche gemeint - der, der die Vaterschaft anerkannt hat. Der biologische? Fehlt. Doch letzterer hat nach anderen EGMR-Urteilen zumindest ein Recht auf Kontakt zu seinem Kind - das Kindeswohl vorausgesetzt. Aber wie soll sich der leibliche Vater ausweisen? Ein Gentest geht dem Urteil zufolge mit einer Anfechtung der rechtlichen Vaterschaft einher - und das ist nicht erlaubt. Schon das ist paradox und muss geklärt werden. Letztlich zeigt das Urteil vor allem eines: Das deutsche Gesetz wurde von der Lebenswirklichkeit überholt. Kinder können heute mehrere Väter haben - Stichwort Patchworkfamilie - und das muss der Gesetzgeber anerkennen, mit allen Rechten und Pflichten für leibliche Väter. Anfang März hatte die Regierung bereits angekündigt, das Sorgerecht unverheirateter Väter stärken zu wollen - ein erster Schritt.
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