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Westfalen-Blatt: zu Böhmermann

Bielefeld (ots)

Man könnte jetzt einfach sagen: So funktioniert ein Rechtsstaat. Ein ausländisches Staatsoberhaupt hat sich beleidigt gefühlt (Paragraph 103), die Bundesregierung hat juristisch korrekt (Paragraph 104a) die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt - und ein Gericht hat entschieden. Doch so einfach ist die Causa Erdogan-Böhmermann eben nicht. Der Fall hatte das Zeug zu einer zumindest kleinen Staatsaffäre - und hätte es noch heute, wenn das Mainzer Urteil anders ausgefallen wäre. Denn in den sechs Monaten seit dem Vorstoß des türkischen Präsidenten ist zu viel passiert: Erdogan hat sein Land nach dem Putschversuch zum eigenen Machterhalt umgestaltet und den Staat gleichgeschaltet. Schon vor einem halben Jahr herrschte der Eindruck vor: Die Kanzlerin liefert einen Landsmann ans Messer, um den Herrscher vom Bosporus milde zu stimmen - damit dieser den Flüchtlingsdeal einhält. Bleibt zu hoffen, dass sich das Hamburger Landgericht am 2. November dem Mainzer Urteil anschließt, damit diese Farce endlich vorbei ist.

Pressekontakt:

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Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

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