Bundesanstalt für Arbeit ordnet Einkaufsprozesse neu
Optimierung der Arbeitsmarktdienstleistungen im Rahmen des Reformprozesses
Nürnberg (ots)
- Qualität der Arbeitsmarktdienstleistungen wird weiter verbessert
- Hohes Maß an Individualisierung durch modularen Aufbau
Zur Umsetzung des umfangreichen Reformkonzeptes, mit dem die Bundesanstalt für Arbeit (BA) auf den von der Bundesregierung erteilten Auftrag zur Umgestaltung und Verbesserung des Leistungsprofils reagiert, gehört auch die Optimierung des Einkaufs von Arbeitsmarktdienstleistungen. Ziel der Neuordnung des Einkaufsprozesses ist die Gewährleistung eines überall gleich hohen Qualitätsstandards für alle Arbeitnehmer durch die Standardisierung von Leistungen sowie Nutzung von Kostenvorteilen durch Bündelung der Vergabemaßnahmen über landesweite Ausschreibungen. Durch entsprechende Aufteilung der Maßnahmevolumen in Lospakete erhalten auch regional ansässige mittelständische Bieter die Möglichkeit, sich erfolgreich an den Ausschreibungsverfahren zu beteiligen.
Die mit dieser Aufgabe betraute Projektgruppe hat bei der Konzeption auf die Erfahrungen der einzelnen Arbeitsämter zurückgegriffen. So können diese aus optimierten Angeboten nach ihren regionalen Erfordernissen auswählen. Der modulare Aufbau erlaubt zudem ein hohes Maß an Individualisierung. Darüber hinaus werden nur 75 Prozent des Gesamtvolumens über landesweite Ausschreibungen vergeben, 25 Prozent jedoch weiterhin in Verantwortung des jeweiligen Arbeitsamtes. Dieses hat damit die Möglichkeit, auf Besonderheiten in seiner Region zu reagieren. Insbesondere die Bereiche "Förderung der beruflichen Weiterbildung" und die so genannte "Freie Förderung" bleiben von der Neuregelung unberührt.
Derzeit sind in landesweiten Ausschreibungen vor allem Leistungen, die mit der Beauftragung Dritter zusammenhängen (§ 37a SGB III), sowie Maßnahmen zur Eignungsfeststellung bzw. Training für Gruppenmaßnahmen (§ 48 SGB III) in Vorbereitung. Die Änderungen sollen ab 1. Februar 2004 (§ 37a SGB III) bzw. ab 1. April 2004 (§ 48 SGB III) greifen. Erst ab diesem Zeitpunkt gilt auch die Aufteilung von 3 : 1 zwischen der Vergabe über landesweite Ausschreibung und individuellen Maßnahmen der Arbeitsämter. Betriebliche Trainingsmaßnahmen werden auf diese Quote nicht angerechnet.
Erste Ergebnisse einer Pilot-Ausschreibung bei berufsvorbereitenden Maßnahmen in Baden-Württemberg haben bereits die Effektivität des neuen Konzepts bestätigt und die Erwartungen übertroffen. Dies zeigt, dass sich die BA mit der Neuordnung der Einkaufsprozesse sowohl hinsichtlich eines höheren Qualitätsniveaus als auch bezüglich der Einsparung von Kosten auf dem richtigen Weg befindet.
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