Neuer Tarifvertrag für 78.000 BA-Angestellte
Nürnberg (ots)
Nach 15-monatigen Tarifverhandlungen haben der Vorstand der Bundesagentur für Arbeit (BA), die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die dbb tarifunion ein vollständig neues Tarifvertragswerk für die rund 78.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der BA abgeschlossen. In einem der größten Beschäftigungsbereiche des öffentlichen Dienstes wurde damit ein erheblich modernisiertes und stärker leistungsorientiertes Tarifrecht etabliert. "Das Ergebnis ist für die BA ein weiterer wichtiger Schritt beim Umbau zu einem modernen Dienstleister", sagte BA-Vorstandsvorsitzender Frank-J. Weise. "Entscheidend ist für uns, dass es endlich möglich ist, unser Personal flexibler einzusetzen und individuelle Leistung angemessen zu honorieren."
BA-Personalvorstand Raimund Becker hob die gute Zusammenarbeit mit den Tarifpartnern von ver.di und dbb tarifunion hervor: "Die Gewerkschaften haben ihren Reform- und Kooperationswillen unter Beweis gestellt." Den Tarifparteien ist es vor dem Hintergrund heftiger Tarifauseinandersetzungen im übrigen öffentlichen Dienst gelungen, sich ohne öffentliche Auseinandersetzungen oder Arbeitskämpfe über tief greifende Veränderungen zu einigen. "Bei uns gab es weder öffentliche Proteste oder gar Streik", lobte Becker die Kooperation.
Bereits der Abschlussbericht der Hartz-Kommission hatte deutlich modernere Tarifstrukturen für die BA und eine weitgehende Loslösung vom überkommenen Beamtenrecht des öffentlichen Dienstes gefordert. Diesen Impuls greift das neu geschaffenen Tarifvertragswerk auf. Es besteht aus nur noch 4 statt bisher mehr als 50 Einzeltarifverträgen. Weil sich außerdem in den vergangenen zwei Jahren die Organisation - und damit die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - der BA auf allen Ebenen grundlegend verändert hat, war der Druck zu einer Neugestaltung des Tarifvertrags deutlich höher als im übrigen öffentlichen Dienst.
Das Herzstück des neuen Tarifvertragswerks ist das neue Bezahlungssystem. Es löst sich sehr weit vom herkömmlichen Prinzipien des öffentlichen Dienstrecht. Damit fördert es eine - ausgeprägte Leistungsorientierung, - flexible und veränderbare Steuerung des Personaleinsatzes und - mitarbeiterentwicklungsorientierte Durchlässigkeit der Tätigkeitsebenen.
Nach dem neuen System setzt sich das Gehalt eines Beschäftigten im Kern aus drei Komponenten zusammen: - einem Festgehalt, das über sechs leistungsorientierte Entwicklungsstufen gespreizt ist, - einer jederzeit widerruflichen Funktionsstufe, wenn der Beschäftigte eine bestimmte Funktion ausübt, - einer individuellen Leistungskomponente als Bonus.
Der Aufstieg in den Entwicklungsstufen der Festgehälter richtet sich nicht nur nach einer bestimmten Beschäftigungszeit, sondern auch nach der individuellen Leistung des Mitarbeiters. Darüber müssen nicht mehr - wie sonst im öffentlichen Dienst üblich - paritätisch besetzte Kommissionen, in denen Dienststellenleitungen und Personalvertretungen vertreten sind, entscheiden. Demgegenüber können notwendige Veränderungen in der geschäftspolitischen Bewertung von Einzeltätigkeiten, die sich in der Festlegung der Funktionsstufen niederschlagen, künftig unabhängig von formellen Tarifverhandlungen, d.h. "betriebsnah" festgelegt werden.
Kernelement der leistungsorientierten Bezahlung ist die individuelle Leistungskomponente in Höhe von bis zu 10 Prozent des Festgehalts. Im Sinne einer größeren Flexibilität sieht das Tarifwerk der BA weitere verschiedene Elemente vor, um besondere Leistungen zu vergüten: Leistungszulagen, Leistungsprämien, Teamprämien, nichtmonetäre Leistungsanreize. Dies wird ergänzt durch Vergabe von Führungspositionen auf Probe bzw. auf Zeit.
Mit ihrem breiten Instrumentarium an flexiblen Elementen verfügt die BA im Bereich der Leistungsbezahlung über ein im öffentlichen Dienst bislang einzigartiges Handlungs- und Personalsteuerungsspektrum. Ein wesentlicher Mehrwert im neuen Tarifsystem für die Beschäftigten ist damit - neben neuen tarifvertraglich garantierten Personalführungsstandards - vor allem die Verbesserung des Personalentwicklungssystems und damit die Möglichkeiten eines individuellen Fortkommens.
Auf der Basis eines an diesem Tarifvertrag orientierten Konzepts wird derzeit in Abstimmung mit den maßgeblichen Bundesministerien und Interessenorganisationen daran gearbeitet, vergleichbare Regelungen für die noch rund 21.000 Beamten der BA zu schaffen. Die BA hatte vor einiger Zeit bereits festgelegt, keine neuen Beamtenverhältnisse in ihrem Geschäftsbereich mehr zu begründen, sich aber gleichsam verpflichtet, die vorhandenen Beamten weder zu benachteiligen noch zu privilegieren.
Das neue Tarifwerk ist für die BA kostenneutral. Den höheren Ausgaben für Übergangsregelungen stehen Einsparungen in der Zukunft gegenüber. Die Mitarbeiter profitieren von dem neuen Tarifwerk, weil es bessere Entwicklungsperspektiven bietet: Karrierewege in der BA orientieren sich künftig weniger an formellen Kriterien, sondern an der Leistung des Mitarbeiters.
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