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Wer nicht schult, der zahlt: Mit den AGG-Lernprogrammen von Haufe werden die gesetzlichen Schulungspflichten erfüllt

Freiburg (ots)

Das im August 2006 in Kraft getretene Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz hat für ein großes Maß an Rechtsunsicherheit 
gesorgt. Erste Klagen von Arbeitnehmern liegen vor. Für Arbeitgeber 
ist besonders wichtig, Vorbeugungsmaßnahmen zu ergreifen, um ihre 
Arbeitnehmer vor Benachteiligungen, insbesondere in der Form einer 
Belästigung, zu schützen (§ 12 AGG). Das AGG bestimmt ausdrücklich, 
dass dazu auch geeignete Schulungen gehören.
Die Haufe Mediengruppe, führender Anbieter von Fachinformationen 
im Personalrecht hat Lernprogramme entwickelt, mit denen Arbeitgeber 
ihrer Schulungspflicht schnell und unkompliziert nachkommen können. 
Dabei gibt es eine Version für Mitarbeiter und eine für Vorgesetzte, 
damit die jeweilige Lerngruppe gezielt in den für sie relevanten 
Themen geschult wird. Die Lerneinheiten wurden von Experten der Haufe
Akademie entwickelt und sind rechtlich fundiert.
"AGG-E-Learning für Mitarbeiter" zeigt allen Mitarbeitern in vier 
Lerneinheiten, wie sie sich diskriminierungsfrei verhalten und worauf
sie dabei achten müssen. Die Themen sind z.B. respektvoller Umgang im
Arbeitsumfeld sowie Formen und Merkmale einer Diskriminierung nach 
dem AGG.
"AGG-E-Learning für Vorgesetzte" schult Vorgesetzte und 
Führungskräfte mit Personalverantwortung in acht Lerneinheiten. 
Berücksichtigt werden dabei alle durch das AGG betroffenen Prozesse, 
z.B. das Bewerbungsverfahren, der Umgang mit 
Diskriminierungsbeschwerden oder die Ausübung des Weisungs- und 
Direktionsrechts. Ergänzend zu den eigentlichen Lerninhalten stehen 
den Anwendern praktische Zusatzinformationen und Umsetzungshilfen für
AGG-sicheres Arbeiten zur Verfügung.
Beide Lernprogramme enden mit einem Abschlusstest. Die Teilnehmer 
erhalten ein Teilnahmezertifikat und - besonders wichtig für den 
Arbeitgeber - die Bestätigung der durchgeführten Schulung. So hat der
schulende Arbeitgeber seine Informations- und Schulungspflicht 
nachweisbar erfüllt und beugt teuren Schadenersatzklagen vor. "Haufe 
AGG-E-Learning" kann als CD-Version oder als reines Onlineprodukt 
bezogen werden. Das Programm kann auch in firmeneigene 
Learn-Management-Systeme integriert werden.
Weitere Informationen unter http://www.haufe.de/e-learning

Pressekontakt:

Besprechungsexemplare (CD-Version) für Medienvertreter bei:
Haufe Mediengruppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tanja Eckenstein
Tel. 0761-3683-940
E-Mail: mailto:pressestelle@haufe.de

Original-Content von: Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, übermittelt durch news aktuell

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