VAUNET - Verband Privater Medien
Mainzer Medienrechtskolloquium: VPRT-Präsident mahnt Debatte zur Zukunft der Rundfunk- und Medienregulierung an
Fortentwicklung der Medienwelt erfordert Gestaltung einer neuen Medienordnung
Berlin (ots)
Im Rahmen des gestrigen Medienrechtskolloquiums des Mainzer Medieninstitutes anlässlich des 75. Geburtstages von Prof. Dr. Hartmut Schiedermair hat der Präsident des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT), Jürgen Doetz, die Herausforderungen, vor denen die Regulierung angesichts der Fortentwicklung der Medienwelt steht, analysiert. Er zeigte zugleich die wichtigsten Themenfelder auf, die durch eine neue Medienordnung reguliert werden müssen.
Zu den Aufgaben, die gelöst werden müssten, gehörten die Neudefinition eins Rundfunkbegriffs, die der konvergenten Medienrealität gerecht wird, ebenso wie die Verbesserung des Schutzes der Urheber und Eigentümer von Inhalten gegen Piraterieangriffe und einer freien Verfügung Dritter über ihre Inhalte. Auch die Ausgestaltung der Medienaufsicht sei entsprechend der neuen Medienrealitäten zu reformieren.
Jürgen Doetz: "Bislang fehlt es noch an mutigen Ansätzen, die Medienordnung grundlegend umzugestalten. Die Medienpolitik von Bund und Ländern und die Marktteilnehmer sind aufgefordert, hier zügig in eine ernsthafte Debatte einzutreten. Andernfalls wird die Medienpolitik endgültig von der digitalen Marktrealität überholt und ihre Gestaltungshoheit nicht mehr zurückgewinnen können. Leidtragende werden die Medienunternehmen sein, die schon heute in der neuen Medienwelt angekommen sind, aber immer noch mit einer Regulierung aus der analogen Zeit leben müssen." Die fehlende Debatte zu diesem Thema habe fatale Folgen für die klassischen Medienunternehmen, deren Positionen gegenüber neuen Playern im Markt, wie großen Netz- und Plattformbetreibern, und vor Rechtemissbrauch durch Dritte nicht mehr angemessen geschützt seien.
Die überkommende und im Vergleich zu anderen Mediengattungen besonders restriktive Regulierung privater Rundfunkangebote führe zudem zu einer erheblichen zusätzlichen Benachteiligung dieser Mediengattung.
Doetz betonte, dass die derzeitige Trennung der Zuständigkeiten von Bund und Ländern und ganz grundsätzliche Annahmen der derzeitigen Medienordnung nicht mehr zeitgemäß seien. So habe angesichts der immer vielfältigeren Verbreitungswege die Regulierung nicht mehr die Aufgabe, den Mangel knapper Kapazitäten zu verwalten, sondern vor allem, chancengleiche Bedingungen beim Zugang zu Netzen und Plattformen als Weg der Inhalte zum Nutzer zu definieren.
Die Netzbetreiber dürften nicht in die Rolle von Gatekeepern für Inhalte kommen, sondern müssten zur Neutralität ihrer Netze bei der Verbreitung von Inhalten verpflichtet werden.
"In diesem Thema geht es, genauso wie bei der Regulierung von Plattformen, um nichts Geringeres als die künftige Kommunikationsfreiheit im Internet", so Doetz.
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