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VPRT: Kommissionsentwurf gefährdet Wettbewerbsfähigkeit der europäischen audiovisuellen Medienindustrie

14.12.2005 – 15:45

Berlin (ots)

Kommissionsentwurf schränkt entgegen Ankündigungen 
   Werbemöglichkeiten ein und hält weitgehend am Blockwerbegebot fest
Am gestrigen späten Abend wurde bekannt, dass die
Beschlussfassungen der EU-Kommission zur Revision der
Fernsehrichtlinie deutlich hinter den angekündigten Liberalisierungen
zurück bleibt. So soll die Aufhebung des Blockwerbegebotes nicht
umgesetzt und Einzelspots nur in Ausnahmefällen zugelassen werden.
Werbemöglichkeiten in Kindersendungen, Nachrichten und Filmen sollen
eingeschränkt werden.
Dr. Tobias Schmid, Vorsitzender des Fachbereichs Fernsehen und
Vizepräsident des VPRT: "Die beschlossene Fassung der EU-Kommission
ist ein herber Rückschlag für die Liberalisierung der
Werberegulierung und für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen
audiovisuellen Medienindustrie. Die Kommission bleibt weit hinter
unseren Erwartungen und ihren bisherigen Ankündigungen zurück. Wir
werden unseren Dialog mit den EU-Parlamentariern fortsetzen, damit in
den Parlamentsberatungen der drohende wirtschaftliche Schaden für
Europa noch abgewendet werden kann. Nicht weniger, sondern mehr
Flexibilität muss den Rahmen für die elektronischen Medien in Europa
für die Zukunft bilden." Dabei gehe es den privaten Fernsehsendern
ausdrücklich nicht darum, mehr Werbung zu platzieren, sondern allein
darum, Werbung flexibler einsetzen zu können.
Der Vorschlag der EU-Kommission lässt entgegen vorheriger
Ankündigungen weiterhin nur in Ausnahmefällen Einzelspots zu,
ausdrücklich sollen Einzelspots künftig nur in Sportsendungen als
Regel zulässig sein. "Das widerspricht dem, was unsere Zuschauer
wünschen", so Schmid. Zuschauer würden kürzere Spots gegenüber
Werbeblöcken bevorzugen. Zudem könne man Werbung als Einzelspots
zuschauerverträglicher in Programmabläufe integrieren. Dies schaffe
einen echten Mehrwert für die Zuschauer. Daneben sprechen auch
zwingende ökonomische Gründe für eine Modernisierung der
Werbevorgaben, wenn das vielfältige Free-TV-Angebot im digitalen
Zeitalter fortbestehen soll.
Darüber hinaus verschlechtert der Vorschlag der EU-Kommission die
Re-Finanzierbarkeit von Nachrichten, Kindersendungen und Filmen. Hier
soll künftig Werbung ausschließlich im 35-Minuten-Abstand eingefügt
werden dürfen. Nach der geltenden Richtlinie sind in Nachrichten- und
Kindersendungen, die länger als 30 Minuten dauern, alle 20 Minuten
Werbeunterbrechungen zulässig. "Gerade im kostenintensiven
Nachrichtengeschäft mit einem internationalen Korrespondentennetz
wird die Position der Privaten gegenüber den gebührenfinanzierten
Rundfunkanstalten so nachhaltig geschwächt", so Schmid.
Für Rückfragen:
Pressesprecher
Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH,
Tel. 030/39880-101, Email:  schultz@schultz-kommunikation.de

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