ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände

Ein Schritt in die falsche Richtung
Apotheker kritisieren Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlands

23.01.2007 – 11:12

Berlin (ots)

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat mit
Beschluss vom 22. Januar 2007 den Betrieb einer Apotheke in 
Saarbrücken, die sich im Besitz einer niederländischen 
Kapitalgesellschaft befindet, vorübergehend erlaubt. Eine 
abschließende Entscheidung bleibt dem Hauptsacheverfahren 
vorbehalten.
"Dies ist ein Schritt in die falsche Richtung", kommentiert 
Heinz-Günter Wolf, Präsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher 
Apothekerverbände, die gestrige OVG-Entscheidung. "Ein deutsches 
Gericht ebnet den Weg für ein rein dem Kapital verpflichteten 
Apothekenwesen." Die vom EG-Vertrag garantierte 
Niederlassungsfreiheit habe die im Widerspruch zum deutschen 
Apothekenrecht stehende Betriebserlaubnis erforderlich gemacht. Damit
spricht das Gericht, Deutschland und den Mitgliedsstaaten der EU die 
Möglichkeit ab, Betriebsformen präventiv zu verbieten, die 
überwiegend an Investoreninteressen orientiert sind. Nachteilige 
Folgen für die Arzneimittelberatung und -versorgung werden nicht 
ausbleiben.
"Dies lässt Schlimmes ahnen", sagte Wolf. "Sollte es richtig sein,
dass sich die Verwaltung unter Berufung auf ihre individuelle 
Interpretation europäischen Rechts jederzeit über deutsches Recht 
hinwegsetzen darf, dürfte auch die Rechtssicherheit in Deutschland 
nachhaltig Schaden nehmen."
OVG-Entscheidung Saarland AZ: 3 W 14/06

Pressekontakt:

Annette Rogalla
Pressesprecherin
Tel.: 030 40004-131
Fax: 030 40004-133
E-Mail: pressestelle@abda.aponet.de
www.abda.de

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