dbb beamtenbund und tarifunion

Freizeitausgleich für Bundesbeamte in den neuen Ländern wegen rechtswidriger 40-Stunden-Woche
Geyer: "Konsequenter dbb Rechtschutz zahlt sich aus."

28.05.2003 – 15:18

Berlin (ots)

Erhard Geyer, der dbb Bundesvorsitzende hat die
heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht in Leipzig begrüßt,
Bundesbeamten, die in den neuen Bundesländern tätig waren, einen
Freizeitausgleich dafür zuzusprechen, dass sie in der Vergangenheit
über die maßgebende Arbeitszeit hinaus Dienst leisten mussten. Die
Beamten hatten auf Grund einer Fehlinterpretation des
Einigungsvertrages 40 Stunden statt der seit dem 1. Oktober 1992 auch
im Beitrittsgebiet geltenden 38,5 Stunden pro Woche arbeiten müssen.
Das Leipziger Gericht hat jetzt den Klägern einen nachträglichen
Freizeitausgleich von einer Stunde pro Monat zuerkannt.
Geyer: "Da hat sich der konsequente Rechtsschutz des dbb für die
betroffenen Kollegen gelohnt. Das ist ein Erfolg für die Kläger,
denen endlich Gerechtigkeit widerfährt, für die Kollegen deren
Verfahren in gleicher Sache zur Zeit noch nicht entschieden sind und
für die Dienstleistungszentren des dbb. Hier betreibt der Beamtenbund
moderne Gewerkschaftsarbeit zum direkten Nutzen der Mitglieder."

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