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Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

Betriebsausflug: Was für den Versicherungsschutz wichtig ist

Hamburg (ots)

Ob Radtour, Stadtrallye oder Dampferfahrt: Betriebsausflüge stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Aber nicht alles, was Berufstätige gemeinsam mit Kolleginnen oder Kollegen unternehmen, gilt als Betriebsausflug. Wichtig ist, dass die Veranstaltung allen Beschäftigten der Firma oder - in einem Großbetrieb - der Abteilung offensteht. Ferner muss der Ausflug von der Geschäftsführung offiziell unterstützt werden. Darauf weist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hin.

"Betriebsausflüge sollen die Verbundenheit zwischen der Belegschaft und der Unternehmensleitung fördern", erklärt Sandra Kollecker, Sozialversicherungsexpertin der BGW. "Deshalb sind sie im Hinblick auf den Unfallversicherungsschutz der betrieblichen Tätigkeit gleichgestellt." Das heißt: Wenn jemand bei einer solchen Exkursion einen Unfall erleidet, gewährleistet die Berufsgenossenschaft optimale medizinische Behandlung sowie angemessene Entschädigung und sorgt dafür, dass der oder die Versicherte wieder am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben kann.

"Der Versicherungsschutz beim Betriebsausflug beginnt grundsätzlich wie bei einem normalen Arbeitstag mit dem Verlassen des Hauses", so Kollecker. "Er umfasst den direkten Hinweg, die offizielle Veranstaltung selbst und den direkten Rückweg nach Hause." Oft sitzt allerdings nach dem eigentlichen Programm, etwa nach dem gemeinsamen Essen, noch ein Teil der Belegschaft länger zusammen. "Das fällt dann in den Bereich der privaten Freizeitgestaltung und ist nicht über die Berufsgenossenschaft versichert", erläutert die Juristin. "Unklarheiten lassen sich hier vermeiden, indem der Zeitrahmen des offiziellen Teils von vornherein festgelegt wird oder indem die Firmen- oder Abteilungsleitung die Veranstaltung irgendwann vor Ort ausdrücklich abschließt."

Diese Pressemitteilung finden Sie auch im BGW-Pressezentrum unter http://www.bgw-online.de/presse. Dort finden Sie zudem weitere aktuelle Meldungen und die Möglichkeit, diese per E-Mail-Service zu abonnieren.

Über die BGW

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist die gesetzliche Unfallversicherung für nicht staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege. Sie ist für mehr als 7,7 Millionen Versicherte in über 620.000 Unternehmen zuständig. Die BGW unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe beim Arbeitsschutz und beim betrieblichen Gesundheitsschutz. Nach einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall sowie bei einer Berufskrankheit gewährleistet sie optimale medizinische Behandlung sowie angemessene Entschädigung und sorgt dafür, dass ihre Versicherten wieder am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

Pressekontakt:

Torsten Beckel / Sandra Bieler
Kommunikation
Pappelallee 33/35/37
22089 Hamburg
Tel.: (040) 202 07-27 14
E-Mail: presse@bgw-online.de

Original-Content von: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), übermittelt durch news aktuell

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