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Hasselfeldt: Ergebnisse der Klausurtagung der Finanzpolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion am 5. Mai 2000 in Berlin

08.05.2000 – 14:56

Berlin (ots)

Die finanzpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gerda Hasselfeldt MdB, erklärt:
Um die Konkurrenzfähigkeit des Standortes Deutschland im
internationalen Wettbewerb zu stärken und die Wachstumskräfte zu
befördern ist jetzt eine durchgreifende Steuerreform erforderlich.
Die vorgeschlagene Reform der Regierung wird diesem nicht gerecht.
Vielmehr ist unabdingbar:
Alle Einkunftsbezieher müssen gleichmäßig besteuert werden. Dies
bedeutet, dass die in dem Koalitionskonzept bestehende Schieflage in
der steuerlichen Behandlung von Kapitalgesellschaften und
Personen-/Einzelunternehmen nicht Gesetzeskraft erlangen darf.
Ein Ersatz des bewährten Anrechnungsverfahrens durch das
Halbeinkünfteverfahren ist nicht nötig.
Erforderlich ist zugleich eine deutliche Nettoentlastung für
Betriebe und Arbeitnehmer. Dies wird nur über einen Tarifverlauf in
der Einkommensteuer von 15 % - 35 % bei Einsetzen der oberen
Proportionalzone ab 110.000 DM erreicht. Um einen flachen
Tarifverlauf zur Entlastung aller Steuerzahler unterhalb des
Spitzensteuersatzes künftig fortlaufend zu gewährleisten, muss dann
jährlich der Grundfreibetrag sowie der Beginn der oberen
Proportionalzone überprüft und ggf. angepasst werden.
In der Körperschaftsteuer muss der Steuersatz auf 30 % für
thesaurierte und 25 % für ausgeschüttete Gewinne gesenkt werden.
Der in Deutschland bestehende Umstrukturierungsbedarf muss bei
Kapitalgesellschaften und bei Personen-/Einzelunternehmen angemessen
berücksichtigt werden. Dies wird durch die von der Union
vorgeschlagene 60 %-ige Reinvestitionszulage für alle Unternehmen
sowie die Rückkehr beim Mitunternehmererlass, bei der steuerneutralen
Übertragung von Wirtschaftsgütern und bei der Realteilung zum
Rechtszustand vor dem sogenannten Steuerentlastungsgesetz
gewährleistet.
Die Generationenbrücke muss durch die Rückkehr bei § 34 EStG zum
alten Rechtszustand (halber durchschnittlicher Steuersatz) wieder auf
eine tragfähige Grundlage gestellt werden. Die von den
Koalitionsfraktionen in Aussicht genommene Erhöhung des Freibetrags
ist insbesondere bei Beibehaltung der sogenannten Abschmelzungsgrenze
von 300.000 DM nur weiße Salbe.
Alle Unternehmen in Deutschland müssen eine spürbare Entlastung
bei der Gewerbesteuer, die für sie im internationalen Vergleich eine
Sonderlast darstellt, erfahren. Dies wird nur durch die von der Union
vorgeschlagene Absenkung der Messzahlen um 20 % erreicht. Die
pauschale Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuerschuld,
wie von der Koalition vorgesehen, entlastet nicht gerecht und birgt
im übrigen finanzverfassungsrechtliche Probleme.
Die Sonderabschreibungen und Ansparabschreibungen für kleine und
mittlere Unternehmen sind beizubehalten.
Die durch das sog. Steuerentlastungsgesetz eingeführten
verfassungsrechtlich fragwürdigen und nicht administrierbaren
Vorschriften zur Mindestbesteuerung und zu den
Verlustzuweisungsgesellschaften sind aufzuheben, der vorherige
Rechtszustand ist wiederherzustellen.
Mit einer Steuerreform, die die vorgenannten Punkte beachtet, wird
das im Koalitionskonzept enthaltene Optionsmodell, ein bürokratisches
Monster für die Steuerverwaltung, überflüssig.
Steigende Steuereinnahmen, Finanzierungsspielräume durch die wegen
der Privatisierungserlöse sinkenden Zinslasten sowie ein nicht zu
bestreitender Selbstfinanzierungseffekt ermöglichen eine solide zu
finanzierende Steuerreform mit einer Nettoentlastung von rund 50 Mrd.
DM.

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