CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Koalition einigt sich auf weitere Maßnahmen zur Begrenzung von Managergehältern

23.04.2009 – 12:32

Berlin (ots)

Zur heutigen Sitzung der Koalitionsarbeitsgruppe
"Managergehälter" erklären die beiden Vorsitzenden, der 
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang
Bosbach MdB und der stellvertretende Vorsitzende der 
SPD-Bundestagsfraktion, Joachim Poß MdB:
Anfang März haben die Koalitionsspitzen vereinbart, die bereits 
erreichten Vereinbarungen zur Begrenzung von Managergehältern im 
Rahmen einer weiteren Arbeitsgruppe weiter zu konkretisieren und - wo
möglich - noch zu ergänzen. Mit diesem Ziel hat die Arbeitsgruppe 
unter unserer gemeinsamen Leitung heute erstmals beraten.
Dabei konnte die Arbeitsgruppe sich heute auf wichtige 
Konkretisierungen der bereits Ende Januar vereinbarten Verschärfungen
der aktienrechtlichen Vorgaben für die Angemessenheit von 
Vorstandsbezügen sowie deren nachträglicher Herabsetzung unbillig 
hoher Bezüge im Falle einer veränderten wirtschaftlichen Lage des 
Unternehmens (§ 87 Abs. 1 und 2 AktG) verständigen.
Gleichzeitig haben wir zusätzlich zu den bereits vereinbarten 
Neuregelungen grundsätzliche Einigkeit zu weiteren Maßnahmen erzielt:
  • Bei sogenannten D&O-Versicherungen (=Directors & Officers), mit denen sich Vorstandmitglieder gegen Schadenersatzansprüche bei eigenem Fehlverhalten absichern, wollen wir einen verbindlichen Selbstbehalt in Höhe von mindestens einer Gesamt-Jahresvergütung des Managers vorsehen.
  • Die Zahl der von einer Person gleichzeitig wahrnehmbaren Aufsichtsratsmandate soll weiter beschränkt werden.
  • Erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile sollen erst am Ende der Vertragslaufzeit ausgezahlt werden.
  • Für den Wechsel von Vorstandsmitgliedern in den Aufsichtsrat desselben Unternehmens wird eine zweijährige Karenzfrist eingeführt. Eine Ausnahme soll dabei in Familienunternehmen gelten.
Zu diesen Fragen werden wir unverzüglich in die Klärung von 
Details eintreten, um im Rahmen einer abschließenden Sitzung der 
Arbeitsgruppe in der kommenden Sitzungswoche genaue Formulierungen zu
vereinbaren.
Diese gesetzgeberischen Maßnahmen wird die Koalition in den 
kommenden Wochen noch durch wichtige Regierungsvorlagen ergänzen:
  • Im Rahmen eines Governance-Kodex für die öffentlichen Unternehmen mit Bundesbeteiligung werden Regeln zur Transparenz der Managervergütung festgelegt, die den schon bestehenden Regeln für börsennotierte Aktiengesellschaften entsprechen.
  • Zu den von der Finanzmarktaufsicht vorzugebenden Mindeststandards für Kreditinstitute werden künftig auch Vorgaben für die Vergütungsstrukturen enthalten sein, die eine stärkere Langfristorientierung der Vergütungen in diesem Bereich sicher stellen sollen.
Die heute erzielten Ergebnisse der Arbeitsgruppe bedeuten noch 
einmal eine deutliche Verschärfung der Vorgaben für die 
Managervergütung. Sie werden rechtzeitig in das entsprechende 
Gesetzgebungsverfahren eingespeist, um mit den bereits im Januar 
beschlossenen Maßnahmen noch vor der Sommerpause verabschiedet werden
zu können.
Keine Einigung wurde in der Arbeitsgruppe zu den Fragen einer 
Einschränkung des steuerlichen Betriebsausgabenabzugs für 
Vorstandsvergütungen, der Einführung einer Börsenumsatzsteuer sowie 
nach einer Verringerung der im Mitbestimmungsgesetz festgelegten 
Anzahl der Aufsichtsratssitze erzielt.

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