CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Böhmer/Rauen/Bosbach: Urheberrecht dem digitalen Zeitalter anpassen
Zur Fortsetzung der internen Sachverständigen-Anhörung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Thema "Urheberrecht im digitalen Zeitalter" am 8. Februar 2001 erklären die Stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Maria Böhmer MdB, Peter Rauen MdB und Wolfgang Bosbach MdB:
Im digitalen Zeitalter sind die bisherigen rechtlichen Regelungen und Strukturen zur Sicherung des Schutzes des geistigen Eigentums einerseits und der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie, des Handels und der Verwerter andererseits im Lichte der rasanten technologischen Entwicklungen weiter zu entwickeln. Mit den Regelungen der analogen Vergangenheit lässt sich die Zukunft des digitalen IT-Zeitalters nicht gewinnen. Dies ist das Ergebnis der Anhörung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 8.2.2001 zum Thema "Urheberrecht im digitalen Zeitalter", mit der eine Expertenanhörung vom 16.11.2000 fortgesetzt wurde.
Die derzeitige Regelung der §§ 54 ff UrhG, wonach eine urheberrechtliche Pauschalabgabe für legale Kopien erhoben wird, wird angesichts der Veränderungen durch das Internet keinen Bestand haben können. Das Festhalten am bestehenden Abgabesystem behindert den Kampf gegen illegale Raubkopien, d.h. der Piraterie im Netz, und die notwendige Entwicklung von technischen Schutzsystemen. Zudem wirkt eine generelle Pauschalvergütung wettbewerbsverzerrend und innovationshemmend, denn sie behindert die Entwicklung und Einführung individueller Entgeltmanagementsysteme. Im digitalen Zeitalter werden technisch basierte Rechtemanagementsysteme eine direkte und individuelle Vergütung zwischen dem Anbieter und dem Nutzer eines geistige Werkes erlauben. Diese Systeme sind gleichzeitig eine Chance für die Urheber selbst, da die Nutzung ihres geistigen Werkes leistungsbezogener abgegolten werden kann. Für eine Übergangszeit stellt eine Geräteabgabe auf diejenigen Geräte, die primär dem Kopieren von urheberrechtlich geschützten Werken dienen, einen sozialverträglichen Kompromiss dar. Diese Geräteabgabe ist jedoch zwingend auf solche Geräte zu beschränken, die tatsächlich in der Hauptsache der Vervielfältigung dienen. Bei Multifunktionsgeräten wie z.B. Computern ist dies nicht der Fall.
Mit der Einführung individueller Entgeltmanagementsysteme wird sich auch die Funktion der Verwertungsgesellschaften in Richtung eines Vermittlers der Interessen der Urheber und der Nutzer ändern, erwarten die Experten bei der Anhörung. Sie fordern auch, dass im Urhebergesetz eine Schutzvorschrift zugunsten der technischen Sicherungs- und Entgeltmanagementsysteme vor Hackern aufgenommen werden sollte.
Bei der Fortentwicklung des deutschen Urheberrechts bleibt für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion oberstes Ziel, einen angemessenen Ausgleich der Interessen von Urheber und Verwertern zu schaffen. Kreativität muss sich in der Bundesrepublik Deutschland auch in Zukunft lohnen. Denn auch die Verwerter, die Industrie und der Handel sind auf gute Inhalte und Angebote angewiesen. Wer - wie wir - Deutschlands Weg in die Informations- und Wissensgesellschaft befördern will, muss die Belange der Schöpfer geistiger Werke, die Inhalte auch im Internet schaffen, nachhaltig vertreten. Die Anhörung hat aber gezeigt, dass ohne verlässliches Datenmaterial zur Angemessenheit der Vergütung der Urheber in Deutschland fraglich ist, ob überhaupt ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Die Bundesregierung ist deshalb verpflichtet, ihre auf altem Datenmaterial fußende Behauptung einer gestörten Vertragsparität zwischen Urhebern und Verwertern anhand einer neuen empirischen Untersuchung zu überprüfen.
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