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Hasselfeldt: Endlich Klarheit bei der Internetbesteuerung!

06.04.2001 – 10:35

Berlin (ots)

Zu der Antwort der Bundesregierung auf die Frage
nach der umsatzsteuerlichen Behandlung privater Internetnutzung am
Arbeitsplatz, erklärt die Finanzpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gerda Hasselfeldt MdB:
Ende letzten Jahres hat die rot-grüne Bundesregierung die private
Internetnutzung durch Arbeitnehmer am Arbeitsplatz bei der
Einkommensteuer steuerfrei gestellt. Bundesfinanzminister Eichel
hielt es danach nicht für notwendig, diese Steuerbefreiung auf das
Umsatzsteuerrecht auszudehnen. Arbeitgeber sind daher weiterhin
veranlasst, Aufzeichnungen zu führen, im welchem Umfang Arbeitnehmer
das Internet für private Zwecke nutzen.
Die Union hat jetzt für Klarheit gesorgt. Auf schriftliche Frage
der finanzpolitischen Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Gerda Hasselfeldt MdB, hat die Bundesregierung nunmehr festgestellt,
dass Betriebe die private Nutzung des Internets durch Arbeitnehmer
nicht zu versteuern haben, da in aller Regel betriebliche Zwecke die
unternehmensfremden Zwecke überlagern. Wann dies genau der Fall ist,
bleibt unklar. Das Bundesfinanzministerium wird daher aufgefordert,
eine Verwaltungsanweisung zu erlassen, welche exakt festlegt, in
welchen Fällen die private Nutzung des Internets steuerfrei ist.

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