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Wittlich: Trittins Pfandzwang läuft ins Leere - Vollzug in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu erwarten

24.08.2001 – 10:57

Berlin (ots)

Zu der Weigerung von Bundesumweltminister Jürgen
Trittin, den vom Bundesrat parteiübergreifend beschlossenen
Kompromiss für Getränkeverpackungen umzusetzen, erklärt der für die
Verpackungsverordnung zuständige Berichterstatter der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit, Werner Wittlich MdB:
Trotz kränkelnder Konjunktur will Bundesumweltminister Trittin im
kommenden Jahr Einzelhändler, Brauereien und Mineralbrunnen mit
Milliardenkosten für den Aufbau eines Zwangspfandsystems belasten.
Die Länder, die am 13. Juli 2001 im Bundesrat parteiübergreifend
gegen das Zwangspfand gestimmt und ein besseres Konzept beschlossen
haben, dürfen das nicht mitmachen. Es kann nicht angehen, dass ein
den Verbrauchern willkürlich erscheinender Pfandzuschlag auf einige
Einwegflaschen und Dosen durchgesetzt wird, der höchstwahrscheinlich
direkt nach der Bundestagswahl wieder abgeschafft würde.
Sollte die Bundesregierung nicht zur Vernunft kommen, könnten auch
die Länder den Vollzug der Vorschrift zunächst aussetzen. Die
Behörden sind nicht verpflichtet, Unternehmen mit einem Ordnungsgeld
zu bestrafen, die nach einem etwaigen Inkrafttreten des Zwangspfands
Bier und Mineralwasser weiterhin pfandfrei an die Verbraucher
abgeben. Vielmehr wäre es sogar rechtswidrig, Unternehmen
ordnungsrechtlich zu verfolgen, wenn sich herausstellte, dass für den
Aufbau eines bundesweiten Zwangspfandsystems ein deutlich längerer
Zeitraum als sechs Monate erforderlich ist und daher die Erhebung und
Abwicklung des Zwangspfands in der geforderten Frist objektiv
unmöglich ist. Dies gilt umso mehr, als die Rechtsstreitigkeiten auf
nationaler und europäischer Ebene in dieser Legislaturperiode mit
Sicherheit nicht abgeschlossen werden können.
Zudem hat sich auch auf anderen Feldern der Verpackungsverordnung
- zum Beispiel bei sogenannten Selbstentsorgern - erwiesen, dass die
Überwachung einer Vielzahl von Verkaufsstellen zu erheblichen
personellen Engpässen und Kosten bei den Vollzugsbehörden führt. Dies
wäre erst recht der Fall, wenn künftig beispielsweise sämtliche
Kioske, Imbissbuden, Tankstellen und sonstige Kleinverkaufsstellen
daraufhin kontrolliert werden müssten, ob sie aus dem angrenzenden
Ausland pfandfrei eingeführte Bierdosen oder Wasserflaschen
widerrechtlich anbieten.

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