CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Lange/Bilger: Es bleibt dabei - Keine Mehrbelastung für deutsche Autofahrer

02.12.2014 – 16:08

Berlin (ots)

Debatte zur Maut sachlich führen

Am 17. Dezember will das Bundeskabinett zwei Gesetzentwürfe zur Einführung der Infrastrukturabgabe beschließen. Der kürzlich öffentlich gewordene Entwurf des Bundesfinanzministeriums hat dabei eine Diskussion dazu ausgelöst, ob es in Zukunft Mehrbelastungen für deutsche Fahrzeughalter geben könnte. Hierzu erklären der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ulrich Lange und der zuständige Berichterstatter Steffen Bilger:

"Mit den beiden Gesetzen zur Einführung der Infrastrukturabgabe und zur Änderung der Kfz-Steuer wird kein inländischer Fahrzeughalter zusätzlich belastet werden. Die derzeitige Debatte darüber ist völlig unsinnig. Es war immer klar, dass beide Gesetze unabhängig voneinander sein müssen, um dem EU-Recht zu entsprechen. Das ändert nichts daran, dass wir keine Mehrbelastung für deutsche Autofahrer wollen. Wir halten uns an den Koalitionsvertrag und erwarten das auch von unserem Koalitionspartner.

Der von Bundesminister Alexander Dobrindt eingeleitete Investitionshochlauf besteht aus mehreren Elementen. Neben der Einführung der Infrastrukturabgabe gehören dazu auch die Verbreiterung und Vertiefung der Lkw-Maut, die für zusätzliche Milliardenbeträge sorgen werden. Damit übererfüllen wir die Anforderungen an die Infrastruktur, die u.a. von Experten-Kommissionen aufgestellt wurden und schaffen die Finanzierungsgrundlage für den Verkehrshaushalt auch über die Wahlperiode hinaus. Mehrbelastungen für inländische Kfz-Halter sind dabei nicht vorgesehen.

Die anderen Modelle, die derzeit in der Diskussion sind, wie etwa der Vorschlag des Ministerpräsidenten aus Schleswig Holstein, Torsten Albig (SPD) oder der ADAC-Vorschlag, die Mineralölsteuer zu erhöhen, sehen hingegen Mehrbelastungen für deutsche Autofahrer vor. Das wollen wir ausdrücklich nicht.

Es ist eine Selbstverständlichkeit für jedes Parlament, dass Gesetze geändert werden können. Das gehört zum kleinen Einmaleins der Gesetzgebung und ist keine Hintertür."

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