CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Koschyk: Rot-Grün hat bei der
Integration von Spätaussiedlern kläglich versagt
15.10.2002 – 16:48
Berlin (ots)
Zu den heutigen Äußerungen des Aussiedlerbeauftragten der rot-grünen Bundesregierung, Jochen Welt MdB, über die Defizite bei der Integration von Spätaussiedlern erklärt der vertriebenenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Wenn der Aussiedlerbeauftragte der rot-grünen Bundesregierung Jochen Welt heute erklärt, die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sei mit ihrer ablehnenden Haltung zum Zuwanderungsgesetz verantwortlich für die Integrations-defizite bei deutschen Spätaussiedlern, dann ist eine derartige Behauptung infam und strikt zurückzuweisen.
Richtig ist, dass CDU und CSU das Zuwanderungsgesetz abgelehnt haben, weil es vor allen Dingen die wesentlichen Fragen der Integration unbeantwortet lässt. So brachte das rot-grüne Zuwanderungsgesetz für die Spätaussiedler fast ausschließlich Nachteile mit sich. Im Bereich der für die Integration so wichtigen Sprachförderung wird durch das Zuwanderungsgesetz der Umfang der Sprachförderung auf insgesamt 600 Stunden reduziert, ein nach Meinung aller Experten unzureichender Umfang.
Durch die fortgesetzte Kürzungspolitik im Bundeshaushalt wird die rot-grüne Aussiedlerpolitik zudem für die betroffenen Spätaussiedler perspektivlos. So wurden die Mittel für die für eine Integration so wichtige Sprachförderung von 125 Millionen Euro im Jahre 1998 auf 100 Millionen Euro im Jahr 2002 reduziert.
Insgesamt wurden die Haushaltsmittel für den gesamten Bereich der Hilfen für Spätaussiedler von rund 1 Milliarde Euro im Jahre 1998 auf gerade einmal 650 Millionen Euro im Jahre 2002 reduziert.
Diese fortgesetzte Kürzungspolitik, die im Entwurf des Haushaltes für das Jahr 2003 ihre Fortsetzung findet, und das für die Gruppe der Spätaussiedler äußerst nachteilige Zuwanderungsgesetz, welches keinerlei Antwort auf die drängenden Fragen der Integration bietet, sind ursächlich dafür, dass es Probleme bei der Integration der Spätaussiedler in Deutschland gibt.
Die Aussagen des Aussiedlerbeauftragten der rot-grünen Bundesregierung sind im Hinblick auf das Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes geradezu entlarvend. Sie weisen nämlich darauf hin, dass die rot-grüne Koalition, die für das Zuwanderungsgesetz zeichnet, mit den Vorbereitungen für eine Anwendung des Gesetzes hoffnungslos überfordert ist.
Das Gesetz soll zum 1. Januar 2003 in Kraft treten, ohne dass die wesentlichsten vorbereitenden Arbeiten, die für eine Anwendung des Gesetzes notwendig sind, abgeschlossen sind. So ist bis heute niemandem klar, was unter "ausreichenden" Sprachkenntnissen für die ausländischen Angehörigen von Spätaussiedlern zu verstehen ist. Noch viel weniger ist sichergestellt, dass es ein entsprechendes Angebot zum Erlernen der deutschen Sprache in den Herkunftsgebieten gibt.
Auch sind die Bund-Länder Gespräche über die Fragen der Integration von Spätaussiedlern und die damit verbundenen Lasten noch zu keinerlei Ergebnis geführt worden.
Vorsorglich wurden aber schon einmal wichtige Maßnahmen, die für eine Integration der deutschen Spätaussiedler in unsere Gesellschaft wesentlich sind, durch einen Federstrich im Haushalt gekürzt. So wird durch den Wegfall der Garantiefondsmaßnahmen im Haushalt des Jahres 2003 vor allem auf dem Gebiet der Sprachförderung zum Erwerb eines Schulabschlusses für nicht mehr schulpflichtige junge Spätaussiedler eine Lücke entstehen.
Die Aussagen des Aussiedlerbeauftragten der rot-grünen Bundesregierung vom heutigen Tage stellen einen Offenbarungseid der rot-grünen Bundesregierung dar. Die rot-grüne Bundesregierung hat bei der Integration der Spätaussiedler kläglich versagt und die für eine Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes notwendigen Aufgaben nicht erledigt. Folgerichtig müsste die Bundesregierung ein Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes aussetzen.
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