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Storm: Zahlungsfähigkeit der Rentenversicherung gefährdet

24.10.2002 – 15:16

Berlin (ots)

Zu der Meldung im Handelsblatt, wonach die
Schwankungsreserve auf nur noch 0,5 Monatsausgaben abgesenkt werden
soll, erklärt der sozial- und gesundheitspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andreas Storm MdB:
"Wir werden die Beiträge zur Rentenversicherung durch eine
maßvolle Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und eine weitere
vertretbare Absenkung der Schwankungsreserve stabilisieren", heißt es
im Koalitionsvertrag der rot-grünen Bundesregierung. Aus
Koalitionskreisen war bisher von einer Absenkung der
Schwankungsreserve von derzeit 0,8 auf 0,6 Monatsausgaben zu hören.
Jetzt zeigt sich, dass die finanzielle Situation der gesetzlichen
Rentenversicherung noch viel dramatischer ist als von der
Bundesregierung bisher zugegeben. So wird die Reserve nach Aussage
der Rentenversicherer Ende 2002 lediglich noch 0,63 Monatsaugaben
betragen. Eine Absenkung der Reserve auf 0,6 Monatsausgaben brächte
lediglich knapp 500.000 Euro ein und würde nicht ausreichen, um den
Rentenbeitrag für das Jahr 2003 bei 19,3% zu halten. Deshalb will die
Bundesregierung nun offenbar zum letzten Mittel greifen und die
Reserve weiter auf 0,5 Monatsausgaben absenken, so niedrig wie bisher
noch nie. Ausgehend von den Erfahrungen der letzten Jahre werden die
liquiden Mittel der Schwankungsreserve im beitragsschwächsten Monat,
im Oktober 2003, dann nur noch lediglich rd. 1 Mrd. Euro betragen.
Damit besteht unweigerlich die Gefahr, dass die Rentenversicherung in
Zahlungsschwierigkeiten kommt und der Bund eine Liquiditätshilfe
leisten muss. Die Rentenversicherung als in erster Linie
beitragsfinanziertes System würde dann in Abhängigkeit des
Bundesfinanzministers geraten - eine Katastrophe für das Vertrauen
der Bürger in die gesetzliche Rentenversicherung. Aus diesem Grund
warnen auch die Rentenversicherer ganz nachdrücklich vor einer
Absenkung der Reserve.
Das beweist einmal mehr: Die Rentenreform der Bundesregierung ist
gescheitert. Die vorgesehenen Notoperationen bei der Rente sind
geradezu panisch und kurzsichtig. So kann die ebenfalls vorgesehene
Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze die Rentenfinanzen allenfalls
kurzfristig entlasten. Mit den sich aus der Anhebung der Grenze
ergebenden Mehreinnahmen sind später unweigerlich Mehrausgaben
verbunden. Der gegenwärtige finanzielle Engpass der
Rentenversicherung wird durch die Anhebung der
Beitragsbemessungsgrenze lediglich auf die Zukunft und damit auf die
nachfolgende Generation verlagert. Mit stabilen Beiträgen hat dies
nichts zu tun. Vielmehr nähert sich der Rentenbeitrag immer mehr der
20%-Marke, und das trotz der Einnahmen aus der Ökosteuer.

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