CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Pofalla: Hauptsacheverfahren ist offen

03.12.2002 – 19:48

Berlin (ots)

Zur heutigen Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts bezüglich der Zusammensetzung des
Vermittlungsausschusses erklärt der Justitiar der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ronald Pofalla MdB:
Das Bundesverfassungsgericht hat heute lediglich eine Entscheidung
im Verfahren der einstweiligen Anordnung getroffen. Es hat damit
keineswegs die Hauptsacheentscheidung vorweggenommen. Wie der
Vermittlungsausschuss endgültig zu  besetzen ist, wird das
Bundesverfassungsgericht erst im kommenden Jahr entscheiden.
Das Bundesverfassungsgericht hat heute keine Entscheidung zur
Sache getroffen. Wie im Verfahren der einstweiligen Anordnung üblich,
hat Karlsruhe lediglich eine Folgenabwägung vorgenommen und zu dem in
der Hauptsache gestellten Antrag selber erklärt: "Dessen Erfolg ist
vielmehr offen". Dem Gericht erscheint es hinnehmbar, dass eine nach
Auffassung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion verfassungswidrige
Besetzung des Vermittlungsausschusses bis zum Urteil in der
Hauptsache vorübergehend andauert, auch wenn diese dann gekippt wird.
Dies sagt über die Erfolgschancen unserer Klage nichts aus. In der
Spruchpraxis des Bundesverfassungsgerichts ist es vielmehr häufig
vorgekommen, dass eine Eilentscheidung anders ausfiel als das
endgültige Urteil.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
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