CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Rachel: Erleichterung über die Ablehnung der EU-Förderung für verbrauchende Embryonenforschung

26.11.2003 – 17:52

Berlin (ots)

Zur heutigen Entscheidung der
EU-Forschungsminister, keine verbrauchende Embryonenforschung zu
fördern, erklärt der Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in der
Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin", Thomas
Rachel MdB:
Wir begrüßen, dass heute aufgrund der vorhandenen Sperrminorität
im EU-Forschungsministerrat die EU-Förderung verbrauchender
Embryonenforschung im Rahmen des 6. EU-Forschungsrahmenprogrammes
abgelehnt wurde. Damit wurden ethische Mindeststandards in der
Embryonenforschung respektiert.
Es wäre nicht vertretbar gewesen, durch EU-Gelder
Forschungsvorhaben zu unterstützen, bei denen Embryonen zur
Stammzellherstellung getötet werden. Dies hätte einen bedenklichen
Konflikt zu dem in Deutschland geltenden Verbot der
Stammzellgewinnung bedeutet. Dementsprechend war es wichtig, dass
nicht mittelbar durch deutsche Steuergelder Forschung unterstützt
wird, die hierzulande mit Strafe bedroht ist.
Die Förderung einer Forschung, die in vielen Mitgliedstaaten als
Verstoß gegen die Menschenwürde und Instrumentalisierung menschlichen
Lebens gewertet wird, wäre als Angriff auf die nationale Gesetzgebung
in einem besonders heiklen Bereich verstanden worden. Dementsprechend
wird die Ablehnung mit Erleichterung aufgenommen.
Die Sperrminorität unter Beteiligung Deutschlands hat sowohl den
Vorschlag der EU-Kommission als auch den des Parlaments verhindert.
Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Regelung sah zwar eine
Stichtagsregelung vor, diese bezog sich jedoch nur auf die
Herstellung von Embryonen, nicht auf Stammzellen. Gefördert werden
sollte nach der Kommission verbrauchende Embryonenforschung, bei der
vor dem 27. Juni 2002 entstandene Embryonen zur Stammzellentnahme
getötet werden. Das EU-Parlament wollte darüber hinaus sogar auf jede
Beschränkung durch einen Stichtag verzichten. Da in beiden Fällen
verbrauchende Embryonenforschung unterstützt worden wäre, waren beide
Lösungen nicht akzeptabel.
Nächste Woche wird im EU-Forschungsministerrat voraussichtlich
über einen Kompromissvorschlag beraten und abgestimmt. Dieser kann
unterstützt werden, wenn er der Stichtagsregelung des deutschen
Stammzellgesetzes entspricht.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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