CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Röttgen/Reiche: Gesetz über Ausbildungsplatzabgabe verletzt das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung

30.04.2004 – 15:41

Berlin (ots)

Zum Entwurf des Berufsausbildungssicherungsgesetzes
- Ausbildungsplatzabgabe – erklären der rechtspolitische Sprecher,
Dr. Norbert Röttgen MdB, und die bildungspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Katherina Reiche MdB:
Die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das
Berufsausbildungssicherungsgesetz gehen über die befürchtete
Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes hinaus. Die Koalition
missachtet in ihrem Entwurf auch das Grundrecht auf Unverletzlichkeit
der Wohnung, weil sie den Behörden (§ 22 Abs 4) die Befugnis geben
will, Betriebsräume der Arbeitgeber zu durchsuchen und
Geschäftsunterlagen einzusehen. Damit sollen behördliche
Untersuchungen ermöglicht werden, die nach dem Grundgesetz nur durch
einen Richter angeordnet werden können.
Auch die Unverletzlichkeit von Geschäftsräumen fällt unter den
Schutz unserer Verfassung; Durchsuchungen ohne vorherigen
gerichtlichen Beschluss sind nur zur Verhütung dringender Gefahren
für die öffentliche Sicherheit und Ordnung wie etwa zur Bekämpfung
von Seuchengefahren erlaubt. Diese strengen Maßstäbe sind ersichtlich
bei diesem Gesetz nicht erfüllt.
Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohn- und Geschäftsräume
steht ebenso wenig zur freien Disposition des Gesetzgebers wie das
Recht jedes Bürgers, nur dann die Einsicht in wichtige und
vertrauliche Geschäftsunterlagen zu gewähren, wenn es gerechtfertigt
ist. Selbst wenn Auskunftspflichten bestehen, können die nach unserer
Rechtsordnung nicht durch den Einmarsch der Behörden durchgesetzt
werden. Dazu bedarf es eines gerichtlichen Verfahrens, in dem ein
Richter darüber entscheidet, ob und in welchem Umfang Auskünfte
erteilt werden müssen.
Rot-Grün schießt mit Kanonen auf Spatzen und will ein ordnungs-
und wirtschaftspolitisch ohnehin fragwürdiges Gesetz unter
Missachtung der Verfassung durchsetzen.
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