CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Storm/Widmann-Mauz: Prävention muss man richtig machen!

02.02.2005 – 12:49

Berlin (ots)

Zur Vorlage des Präventionsgesetzes durch
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt erklären der Vorsitzende der
Arbeitsgruppe Gesundheit und Soziale Sicherung der CDU/CSU-
Bundestagsfraktion, Andreas Storm MdB, und die gesundheitspolitische
Sprecherin Annette Widmann-Mauz MdB:
Unser Gesundheitswesen braucht dringend eine Stärkung von
Prävention und Gesundheitsförderung. Deshalb ist es höchste Zeit,
dass die Bundesregierung nun endlich ein Präventionsgesetz vorlegt,
wie es bereits im Sommer 2003 bei den Verhandlungen zur
Gesundheitsreform mit der Union vereinbart wurde.
Dieser Gesetzentwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung. Er
verfehlt aber sein Ziel, den Flickenteppich aus unkoordinierten
Einzelmaßnahmen zu überwinden und einheitliche Präventionsziele
festzulegen, klar und deutlich.
Prävention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, an der sich
nicht nur die Sozialversicherungen, sondern auch die öffentliche Hand
beteiligen muss. Deshalb ist es höchst bedenklich, dass im
Präventionsgesetz die Verwendung von erheblichen Beitragsgeldern
geregelt wird, während Aussagen zur finanziellen Beteiligung von Bund
und Ländern völlig fehlen. Bund und Länder dürfen sich nicht auf
Kosten der Beitragszahler aus ihrer Verantwortung für die
Gesundheitsförderung zurückziehen. Angesichts der prekären Finanzlage
aller Sozialkassen geht es nicht an, den Beitragszahlern immer neue
Lasten aufzubürden.
Gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung bestehen nach wie vor
erhebliche juristische Bedenken. Nicht nur die Finanzierung
staatlicher Aufgaben aus Beitragsmitteln, auch Eingriffe in die
Selbstverwaltung und Verstöße gegen das Stiftungsrecht sind
festzustellen. Zudem erzeugt das Präventionsgesetz einen massiven
Verwaltungsaufwand, weil zahlreiche neue Gremien auf Bundes- und
Landesebene eingerichtet werden, deren Arbeit koordiniert werden
muss.
Auch wenn Ulla Schmidt über ein Jahr für die Vorlage ihres
Präventionsgesetzes gebraucht hat, wird sie noch einmal nachsitzen
und das Gesetz gründlich überarbeiten müssen. Es wäre fatal, wenn
eine nachhaltige Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung dem
Wunsch der Gesundheitsministerin nach kurzfristigen
Erfolgserlebnissen vor den Landtagswahlen geopfert würde.
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