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Seiffert/Kolbe: Eichel will über 100 Jahre alte Hypothekenforderungen aus der Kaiserzeit im Osten eintreiben

28.02.2005 – 13:34

Berlin (ots)

Zu dem im Deutschen Bundestag mit Mehrheit der
Regierungskoalitionen verabschiedeten Altforderungsregelungsgesetz
erklären der finanzpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Heinz Seiffert MdB, und der zuständige
Berichterstatter, Manfred Kolbe MdB:
Mit dem von der rot-grünen Mehrheit im Deutschen Bundestag
verabschiedeten Altforderungsregelungsgesetz (BT-Drs. 15/4640) will
Bundesfinanzminister Eichel teilweise über 100 Jahre alte Forderungen
aus hypothekengesicherten Darlehen aus der Kaiserzeit gegen
Grundstückseigentümer im Osten Deutschlands geltend machen.
Dies, obwohl das Vermögensgesetz und das Entschädigungsgesetz von
1994 für den Fall der Unternehmensrestitution nach § 6
Vermögensgesetz bzw. der Rückgabe von einzelnen Betriebsgrundstücken
gem. § 6 Abs. 6a Vermögensgesetz bisher lediglich eine Anrechnung
zurückgegebener Grundstücke sowie ehemaliger Grundstücksbelastungen
auf eine eventuelle Entschädigungszahlung vorsahen, damit der
unternehmerische Neustart im Osten nicht durch diese Uraltforderungen
belastet würde. Jetzt nach über 10 Jahren soll völlig überraschend
aufgrund Art. 2 des Altforderungsregelungsgesetzes in den Fällen der
sog. „fehlgeschlagenen Anrechnungen“, wo die Höhe der ehemaligen
Belastungen den Entschädigungsbetrag überschreitet und es deshalb
nicht zu einer vollen Anrechnung kam, erstmals eine Zahlungspflicht
des Grundstückseigentümers eingeführt werden. Bundesfinanzminister
Eichel selber beziffert das mögliche Aufkommen aus diesen Ansprüchen
auf ca. 6,5 Millionen Euro.
Ein wahrer Schildbürgerstreich! Nach über 10 Jahren wird hier
völlig überraschend der Mittelstand im Osten belastet. Wenn hierdurch
auch nur ein Unternehmen pro Land in Schwierigkeiten gerät und
Arbeitsplätze verloren gehen, ist dieses Gesetz volkswirtschaftlicher
Unsinn. Der bürokratische Aufwand steht in keinem Verhältnis zum
Ertrag. Statt Wirtschaftsförderung Ost legt die Bundesregierung hier
ein Beschäftigungsprogramm für Rechtsanwälte auf.
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