AOK-Bundesverband

Reimann zum Pflegeassistenzeinführungsgesetz: Für die Finanzierung sind allein die Länder zuständig

08.08.2024 – 10:15

Berlin (ots)

Anlässlich der Fachanhörung vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zum Referentenentwurf des Pflegeassistenzeinführungsgesetzes (PfAssEinfG) äußert sich die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes Dr. Carola Reimann wie folgt:

"Wir begrüßen die Intention des Gesetzgebers, eine bundesweit einheitliche Ausbildung für Pflegeassistenzpersonen zu schaffen. Aktuell haben wir ein Mosaik aus 27 verschiedenen Ausbildungen in den Ländern. Das ist mit Blick auf bundesweite Qualitätsstandards problematisch und passt auch nicht zu einer modernen Lebensrealität, in der Menschen während oder nach der Ausbildung in ein anderes Bundesland ziehen wollen. Mit der geplanten Vereinheitlichung dürfte das Berufsbild insgesamt aufgewertet und attraktiver werden. Die Reform muss darauf abzielen, die Durchlässigkeit und Qualität der Ausbildungsgänge zu verbessern. Die Einführung einer 18-monatigen Ausbildung ist ein notwendiger Schritt, um den Anforderungen der Pflegeberufe gerecht zu werden und ein adäquates Kompetenzniveau zu gewährleisten.

Zur Finanzierung der Ausbildungskosten sieht der Referentenentwurf allerdings vor, über 219 Millionen Euro pro Ausbildungsjahr auf die Gesetzlichen Krankenkassen und 14,6 Millionen auf die Soziale Pflegeversicherung abzuwälzen. Das lehnen wir ab, hier sind eindeutig und vollumfänglich die Länder in der Pflicht.

Auch widerspricht dieses Vorhaben der Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag, pflegebedürftige Menschen finanziell bei den Eigenanteilen zu entlasten. Würde die Neuregelung zur Finanzierungsverantwortung der Pflegeassistenzausbildung so umgesetzt wie vorgelegt, drohen ihnen aber weitere Kostensteigerungen. Das gilt es unbedingt zu vermeiden, die Eigenanteile sind ohnehin schon auf Rekordniveau."

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