Bundesärztekammer

121. Deutscher Ärztetag: Zusammenfassung I
#Standards gegen Cyber-Angriffe #Arztgesundheit schützen #Arbeitsmedizin stärken

11.05.2018 – 17:57

Berlin (ots)

Erfurt, 11.05.2018 - "Beim Schutz vor Cyber-Angriffen darf es keine zwei Klassen von Krankenhäusern geben", stellt der 121. Deutsche Ärztetag in einer weiteren Entschließung fest. Hochsensible krankheitsbezogene Patientendaten seien überall gleichermaßen gut vor Fremdzugriffen zu schützen. Die IT-Sicherheit in Krankenhäusern dürfe keine Kostenfrage sein. Gerade im Zuge der digitalen Modernisierung sei sie eine Notwendigkeit. Die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geforderten Mindeststandards müssten in der gesamten vollstationären medizinischen Versorgung zur Anwendung kommen.

Keine Verordnungssteuerung durch das AIS

Das Arztinformationssystem (AIS) darf nach Auffassung des 121. Deutschen Ärztetags ausschließlich dazu dienen, die Qualität der Arzneimittelversorgung sicherzustellen - und zwar durch mehr Transparenz beim Zusatznutzen von Arzneimitteln. Dafür solle gewährleistet werden, dass nur unabhängige, verständliche und übersichtliche Informationen zur Nutzenbewertung neuer Arzneimittel abgebildet würden. Die Gestaltung des AIS müsse eine Zweckentfremdung als Instrument zur Verordnungssteuerung unterbinden.

Schutz der Arztgesundheit

Gleichzeitig stellten die Abgeordneten klar, dass die Bedingungen bei der Ausübung des Arztberufs in allen Sektoren und ärztlichen Berufsfeldern so gestaltet sein müssten, dass eine Gefährdung der körperlichen und seelischen Gesundheit minimiert werde. Bereitschafts- und Notdienste im stationären und ambulanten Sektor seien so anzulegen, dass ausreichende zusammenhängende Ruhezeiten ermöglicht würden. Die Honorarsysteme müssten so gestaltet werden, dass bei einer dem allgemeinen Arbeitsleben entsprechenden Jahresarbeitszeit ein auskömmliches und leistungsadäquates Honorar erwirtschaftet werden könne. Dabei sei auch der Zeitaufwand für Bürokratie, Verwaltung oder Betriebsführung zu berücksichtigen.

Ärztliche Kompetenzen im Arbeitsschutz stärken

Der 121. Deutsche Ärztetag 2018 fordert alle zuständigen Akteurinnen und Akteure in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft auf, die ärztlichen Kompetenzen im Arbeitsschutz uneingeschränkt zu stärken. Entschieden sei allen Versuchen entgegenzutreten, arbeitsmedizinische Leistungen und betriebsärztliche Tätigkeiten durch andere Berufsgruppen zu substituieren. Neue Arbeitsformen und technologischer Fortschritt erforderten es, dass gerade Arbeitsmediziner und Betriebsärzte frühzeitig gesundheitliche Risiken für die Beschäftigten erkennen könnten.

Der Ärztetag begründete seine Forderung damit, dass aktuell vor dem Hintergrund der Evaluation der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Konzepte zur Öffnung der betrieblichen Betreuung durch Betriebsärzte für andere Professionen diskutiert werden. So gebe es Überlegungen, die Grundbetreuung mit dem bisher vorgesehenen Mindestanteil von 0,2 Stunden pro Jahr und Beschäftigtem zur Disposition zu stellen. "Damit hätten die Beschäftigten im Rahmen des Arbeitsschutzes kaum noch Zugang zu einer ärztlich fundierten Betreuung", warnt der Ärztetag.

Die 250 Abgeordneten des Deutschen Ärztetages befassen sich bis Freitag mit gesundheits-, berufs- und sozialpolitischen Themen. Folgen Sie der Bundesärztekammer und dem Deutschen Ärztetag unter #daet2018 auch auf Twitter und halten Sie sich über die Diskussionen auf dem Laufenden.

Druckfähige Fotos von der Eröffnungsveranstaltung des Deutschen Ärztetages stehen unter www.aerzteblatt.de/bildservice zum kostenlosen Download zur Verfügung.

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