DIE ZEIT
Betriebsverfassung: Schwellenwerte für Betriebsräte verändert
Hamburg (ots)
Im Gesetzentwurf zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes sollen unter anderem die Schwellenwerte für die Freistellung von Betriebsräten korrigiert werden. Wie die Wochenzeitung DIE ZEIT in ihrer jüngsten Ausgabe berichtet, bleibt es zwar dabei, dass künftig schon Betriebe mit 200 statt bisher 300 Beschäftigten einen Betriebsrat freistellen müsssen. In Betrieben der Grössenordnung zwischen 200 und 2000 Mitarbeiter sind allerdings weniger freigestellte Betriebsräte vorgesehen als von Riester zunächst geplant:
Betriebe von 200 bis 500 Mitarbeiter: 1 freigestellter Betriebsrat Betriebe von 501 bis 900 Mitarbeiter: 2 Betriebsräte Betriebe von 901 bis 1500 Mitarbeiter: 3 Betriebsräte Betriebe von 1501 bis 2000 Mitarbeiter: 4 Betriebsräte
Die Wahl der Betriebsräte soll künftig in zwei Stufen erfolgen: In einer ersten Versammlung muss ein Wahlvorstand, in einem zweiten Schritt darf dann erst der Betriebsrat gewählt werden. Zwischen beiden Wahlgängen müssen mehrere Tage liegen.
Auch die von Riester geplante Möglichkeit für Betriebsräte, Sachverständige einzubestellen, soll nun doch nicht im Gesetz stehen. Stattdessen dürfen Sachverständige nur im Einvernehmen mit der Unternehmensleitung einbestellt werden.
Entfallen ist auch die von Riester zunächst Verpflichtung, Konzernbetriebsräte einzuberufen.
Auch die im besonders umstrittenen Paragraphen 91 vorgesehenen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei der Arbeitsorganisation und der Gestaltung des Arbeitsumfeldes fallen deutlich schwächer aus als im ursprünglichen Entwurf des Arbeitsministers - sie entsprechen nahezu dem derzeit geltenden Recht.
Diese PRESSE-Vorabmeldung aus der ZEIT Nr. 08/2001 mit Erstverkaufstag am Donnerstag, 15. Februar 2001, ist unter Quellen-Nennung DIE ZEIT zur Veröffentlichung frei. Der Wortlaut des ZEIT-Textes kann angefordert werden.
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