Fernabsatz-Widerrufsjoker: Durch BGH-Urteil ist der Weg frei
Hamburg (ots) - Wenn ein Immobiliendarlehensvertrag zwischen dem 02. November 2002 und dem 10. Juni 2010 als sogenanntes Fernabsatzgeschäft abgeschlossen wurde, können Verbraucher diesen bei fehlerhaften oder unvollständigen Angaben in den Vertragsunterlagen noch heute widerrufen. Ein solches Fernabsatzgeschäft liegt vor, wenn ein Verbraucher den Darlehensvertrag geschlossen hat, ohne eine Filiale seines Kreditgebers ...