Michèl Duhme: Mit der bee-doo GmbH zur eigenen PV-Anlage
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Wiesbaden (ots) - Seit 2015 sind Nicht-KMU zur Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1 verpflichtet. Nach dem ersten Energieaudit muss dieses mindestens alle vier Jahre wiederholt werden. Ein Energieaudit ist somit eine wiederkehrende Pflicht, die Sie dabei unterstützt die Energieeffizienz in Ihrem Unternehmen stetig zu verbessern. Unsere Experten helfen Ihnen dabei, Ihr Folge-Energieaudit bereits jetzt ...