Mehr Transparenz für Verbraucher
München (ots) - Die Herkunftskennzeichnung von Frischfleisch im offenen Verkauf war bisher nicht gesetzlich geregelt. Dies ist seit dem 1. Februar 2024 anders. TÜV SÜD erklärt, welche Angaben Verbraucherinnen und Verbraucher an offenen Theken nun erwarten können. Basis der Pflichtangaben über die Herkunft von Lebensmitteln ist die EU-Lebensmittel-Informationsverordnung sowie gesetzliche Bestimmungen zu deren Umsetzung. Bislang waren Herkunftsangaben nur auf verpacktem ...