Kleine Lösung
Frankfurter Rundschau (ots) - Das Karlsruher Urteil macht deutlich, dass Richterinnen und Richter bei gleichen Tatbeständen durchaus unterschiedlicher Auffassung sein können. Das Landesverfassungsgericht in Berlin hatte für die Landesebene die komplette Wahlwiederholung angeordnet. Auch der Bundeswahlleiter sprach sich dafür aus - und sieht sich nun von Karlsruhe überstimmt. Wir Bürgerinnen und Bürger lernen daraus, dass auch Urteile höchster Gerichte womöglich ...