Neue Anlage 3 der Hilfstaxe bevorzugt teures Altoriginal - und stellt Biosimilars schlechter
Berlin (ots) - Rückwirkend zum 1. März ändern sich die Konditionen, nach denen Apotheken patientenindividuelle Zubereitungen zum Beispiel für die Krebstherapie abrechnen können. Das geht aus der neuen Anlage 3 zur Hilfstaxe hervor, die gestern veröffentlicht wurde. Die neue Regelung sieht bei den biopharmazeutischen Wirkstoffen Trastuzumab und Rituximab ...