taz-Kommentar von Barbara Dribbusch über das neue Teilzeitgesetz
Berlin (ots) - Beschäftigte, die in Teilzeit wechseln wollen, können künftig mit dem Arbeitgeber vereinbaren, nach einer bestimmten Zeit wieder auf eine Vollzeitstelle aufzustocken. Wer dieses Recht wahrnehmen will, muss nicht unbedingt Mutter oder Vater sein - in der Praxis wird es aber wohl vor allem Eltern betreffen. Der Anspruch auf "lebensphasenabhängige ...