Girokonten: Bremer*innen zahlen die höchsten Gebühren
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Hamburg (ots) - Das Landgericht Stuttgart hat die Kreissparkasse Böblingen mit Urteil vom 16.03.2018 - 14 O 243/17 - verurteilt, ohne rechtlichen Grund von ihren Kunden eingezogene Gebühren zurückzuzahlen. Die Kreissparkasse hatte von den klagenden Darlehenskunden sogenannte Kontoführungspreise verlangt. Über die Jahre hatte die Kreissparkasse Böblingen aufgrund ...