Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
BGH-Urteil: Bankkunde erhält Vorfälligkeitsentschädigung zurück / Dr. Stoll & Sauer sieht durch Vorfälligkeitsjoker Klagewelle auf Banken zurollen
Lahr (ots) - Banken dürfen nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, wenn die entsprechenden Vertragsklauseln für Verbraucher nicht "klar und verständlich" formuliert sind. Im konkreten Fall entschied der BGH, dass die Klauseln einer Volksbank ...